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Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes für das Jahr 2024. Die Arbeitgeber können diesen Schritt nicht nachvollziehen.
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An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Erhöhung der AHV/IV-Renten um 2,5 Prozent beschlossen. Die Arbeitgeber begrüssen, dass er sich dabei am gesetzlich festgelegten Mischindex orientiert. Nur teilweise können sie hingegen die Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes bei 1 Prozent nachvollziehen.
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Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz im kommenden Jahr bei 1,0 Prozent zu belassen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband kann diesen Entscheid nur teilweise nachvollziehen. Denn mit Blick auf die starken Verwerfungen an den Finanzmärkten aufgrund des Zinsanstieges und der Inflation sowie der Ukraine-Krise, wird die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge für die Pensionskassen immer schwieriger - dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung beschlossen, den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge für das Jahr 2022 bei 1,0 Prozent zu belassen. Das Korsett für Vorsorgeeinrichtungen, die nahe an den gesetzlichen Mindestbestimmungen operieren, bleibt damit sehr eng.
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