Home → Jugendarbeitsschutz
Immer mehr Lernende steigen jünger als bisher ins Berufsleben ein. Der Bundesrat hat deshalb das Mindestalter für gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet diese Senkung. Die geplante Verstärkung der Schutzmassnahmen darf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe aber nicht gefährden.
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Ein nahtloser Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung ist zentral. Weil die Schulabgänger immer jünger werden, sind deshalb Änderungen im Jugendarbeitsschutz nötig: Das Grenzalter für gefährliche Arbeiten während der Lehre muss von 16 auf 15 Jahre gesenkt werden. Im Gegenzug sind verbesserte Schutzmassnahmen erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe dürfen dadurch aber nicht unnötig belastet werden.
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