Grenzüberschreitendes Homeoffice: Die Arbeitgeber begrüssen Steuerabkommen mit Italien
Die Schweiz und Italien haben eine Erklärung unterzeichnet, in der Regeln für die Besteuerung von Homeoffice festgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2024 können italienische Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit steuerfrei von zu Hause aus erledigen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Einigung. Weiterlesen