Home → Berufliche Vorsorge (BVG)
Per 1. Januar 2024 treten erste Änderungen der AHV-21-Reform in Kraft. Damit werden Massnahmen zur Stabilisierung der 1. Säule umgesetzt. Eine gewichtige Änderung ist die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes auf neu 1,25 Prozent.
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz um 0,25 Punkte auf 1,25 Prozent anzuheben. Die Arbeitgeber können diese Entscheidung aufgrund der vorliegenden Situation nicht nachvollziehen und hätten eine Senkung befürwortet.
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Der Schweizerische Arbeitgeberverband sagt Ja zu Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform). Dies hat er heute beschlossen.
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Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes für das Jahr 2024. Die Arbeitgeber können diesen Schritt nicht nachvollziehen.
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