Zögerlicher Anfang bei der EL-Reform

25. Januar 2017 News

Die Sozialkommission des Ständerats ist auf die Vorlage des Bundesrats zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) eingetreten. Zwar will sie das EL-System modernisieren, verzichtet aber vorerst auf strukturelle Verbesserungen. Mit einer kosmetischen Reform lassen sich die EL indes nicht langfristig sichern. Ohne griffige Massnahmen droht ein gewaltiger Kostenanstieg.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat für die Diskussion der Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und lnvalidenversicherung (EL-Reform) grünes Licht gegeben. Damit macht sich das Parlament auf, die EL zu modernisieren. Dies ist angesichts der demografischen Alterung unabdingbar, sonst droht ein weiterer massiver Kostenanstieg, wie ein Gutachten der Arbeitgeber zeigt. Ohne Gegenmassnahmen geraten insbesondere die Kantone und Gemeinden in die Bredouille.

Um die finanzielle Sicherheit der Schwächsten unserer Gesellschaft weiterhin zu garantieren, führt kein Weg daran vorbei, die Vorlage des Bundesrats in wesentlichen Punkten anzupassen. Für die Modernisierung des EL-Systems braucht es zudem eine ganzheitliche Betrachtung. Die von der SGK-N sistierte Mietzinsvorlage ist deshalb in die EL-Reform zu integrieren. Darüber befindet die SGK-S an ihrer nächsten Sitzung. Der Handlungsbedarf bei den Mietzinsmaxima ist jedoch viel geringer als der Bundesrat anmahnte.

Um die EL langfristig zu sichern, müssen die Aufgaben von Bund und Kantonen entflechtet werden. Heute bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden und umgekehrt. Intransparenz und Doppelspurigkeiten müssen beseitigt werden. Deswegen fordern die Arbeitgeber die Überweisung der Motion Dittli «Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen» (16.4087), die diesen Prozess auslöst. Diese Stossrichtung wird für die Zukunft einer starken EL entscheidend sein.

Nicht zuletzt fehlt es aber an einer schweizweit konsequenten Missbrauchsbekämpfung, vor allem gegen nicht deklarierte Vermögen und Liegenschaften im Ausland. Im vergangenen Jahr haben auch die Gewerkschaften bestätigt, dass ehemalige Gastarbeiter ausländischen Liegenschaftsbesitz im grossen Stil am Fiskus vorbeischleusen und gleichzeitig EL einheimsen. Die Motion Bortoluzzi (14.3703) «Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen» (übernommen von de Courten) nimmt die Forderung nach einer einheitlichen Missbrauchsbekämpfung auf. Die Arbeitgeber empfehlen dem Ständerat, auch diese Motion zu überweisen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst zwar den Entscheid der SGK-S, die EL-Reform an die Hand zu nehmen. Doch handelt es sich dabei lediglich um erste kleine Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltig finanzierbaren EL. Angesichts der gewaltigen demografischen Herausforderung reicht eine Vorlage mit einem Optimierungspotenzial von bloss 300 Millionen Franken keinesfalls aus.