Zeitgemässes Ausgleichsfonds-Gesetz

21. Dezember 2015 News

Die Ausgleichsfonds von AHV, IV und Erwerbsersatzordnung sollen künftig von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (Compenswiss) verwaltet werden. Der Arbeitgeberverband befürwortet die Schaffung einer solchen unabhängigen Anstalt. Die drei Fonds müssen dabei sauber voneinander getrennt bleiben, zudem sollte Compenswiss einer unabhängigen Revision unterstellt sein.

Der Bundesrat will die Ausgleichsfonds von AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) neu von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (Compenswiss) verwalten lassen. Er hat dem Parlament eine entsprechende Botschaft überwiesen.

Die Schaffung einer solchen unabhängigen Anstalt ist zu begrüssen. Vor allem die AHV ist eine systemrelevante Sozialversicherung mit grossen Kapitalflüssen. Das verlangt eine zeitgemässe Abwicklung des AHV-Geschäfts. Für den Arbeitgeberverband sind bei der Ausgestaltung des entsprechenden Ausgleichsfonds-Gesetzes schliesslich folgende Punkte wichtig:

  • Die Ausgleichsfonds AHV, IV und EO müssen klar voneinander getrennt bleiben respektive unabhängig voneinander verwaltet werden.
  • Compenswiss sollte analog zu anderen Bundesanstalten einer unabhängigen Revision unterstellt sein – und nicht der eidgenössischen Finanzkontrolle. Namentlich im Bereich der internationalen Finanzgeschäfte stellen sich Compenswiss komplexe Aufgaben, die von einer Revisionsstelle entsprechende Kenntnisse erfordern. Dass der Bundesrat in seinem Gesetzesentwurf weiterhin die Finanzkontrolle als Revisionsstelle vorsieht, ist daher unverständlich.
  • Erfreulich ist, dass das Gesetz die Rückzahlung der Schulden der IV bei der AHV regeln soll.