Weitere Professionalisierung in der beruflichen Wiedereingliederung

23. November 2016 News

An einer Fachtagung hat Compasso neue Instrumente präsentiert, welche die Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitsbedingten Problemen in den ersten Arbeitsmarkt ganz praktisch unterstützen. Immer mehr Unternehmen nutzen die Angebote von Compasso – und unterstreichen damit, dass freiwilliges Engagement in der beruflichen Eingliederung mehr bringt als staatliche Vorgaben.

Wenn ein Arbeitnehmender durch gesundheitliche Probleme in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, stellt dies nicht nur die betroffene Person selber, sondern auch ihren Arbeitgeber vor Herausforderungen. Gezielte Unterstützung in solchen, nicht alltäglichen Situationen ist das Ziel des Vereins Compasso mit seinem Informationsportal für Arbeitgeber zu Fragen der beruflichen Eingliederung.

Während es den Arbeitgebern häufig gelingt, dank der Früherkennung gesundheitlicher Probleme Mitarbeitende im Arbeitsprozess zu halten, ist die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt von Menschen, die durch Unfall oder Krankheit aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind, anspruchsvoller. Erst im Rahmen der letzten IV-Revision wurden dazu wichtige Instrumente wie beispielsweise der Arbeitsversuch geschaffen. Compasso hat in Partnerschaft mit allen wesentlichen Kreisen – unter anderen die IV-Stellenkonferenz, Suva, Privatversicherer, Behindertenorganisationen und Arbeitgeber – Informationen und Instrumente zum Thema Wiedereingliederung weiterentwickelt und anlässlich der Fachtagung «Arbeitsunfähig – abgestempelt auf immer und ewig?» präsentiert. Damit stehen gerade auch für kleinere Unternehmen praxiserprobte Hilfsmittel zur Verfügung, um künftig das zweifellos grosse Potenzial zur Wiedereingliederung noch besser zu nutzen.

Bereits in den letzten vier Jahren konnten dank der Zusammenarbeit von Arbeitgebern mit der IV rund 75’000 Personen ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Anstellung finden. Zudem schliessen sich immer mehr Branchen und Unternehmen Compasso an. Dies zeigt, dass der eingeschlagene Weg stimmt und das Prinzip der Freiwilligkeit in der beruflichen Eingliederung funktioniert. Nicht zuletzt in Anbetracht der demografischen Entwicklung und des rückläufigen Arbeitskräfteangebots haben die Arbeitgeber ein grosses Eigeninteresse, dieses Engagement weiter zu verstärken und zu professionalisieren.

Die Arbeitgeber sind überzeugt, dass ihre eigenen Bemühungen gepaart mit professioneller Unterstützung und guter Zusammenarbeit aller involvierten Akteure mehr bewirken als staatliche Vorgaben. Sie brauchen keine «Krücken» in Form einer quotenähnlichen Regelung, wie sie dem Bundesrat im Rahmen seiner Vernehmlassungsvorlage zur Weiterentwicklung der IV vom Frühjahr 2016 vorschwebte. Eine gesetzliche Grundlage zur Verpflichtung der Arbeitgeber zur Umsetzung staatlicher Integrationsziele ist überflüssig.