Verstärkter Kampf gegen Versicherungsmissbrauch

24. Mai 2017 Vernehmlassungen

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) revidieren, um den Kampf gegen Versicherungsmissbrauch zu verbessern. Damit kommt er einer langjährigen Forderung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands nach.

Mit der Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) will der Bundesrat den Kampf gegen Versicherungsmissbrauch verstärken. Die Revision schafft die gesetzliche Grundlage für Observationen und ermöglicht es den Behörden, Geldleistungen für Personen zu blockieren, die sich dem Strafvollzug entziehen. Daneben führt die Revision eine neue Regelung für die Kostenpflicht von kantonalen sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren ein und verbessert die Koordination der sozialen Sicherheitssysteme der Schweiz und der EU.

Mit ihren gesetzlichen Massnahmen zur verbesserten Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch kommt die Vorlage einer langjährigen Forderung der Arbeitgeber nach. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst daher die Stossrichtung der Revisionsvorlage. Allerdings sieht er noch Handlungsbedarf bei der Schliessung bestimmster Gesetzeslücken und zu gesetzlichen Anpassungen. Daneben unterstützt der SAV die Übernahme der Kostenpflicht von kantonalen Gerichtsverfahren (bei leichter Präferenz für Variante 1) und spricht sich ausdrücklich für eine rechtliche Grundlage zum internen Datenaustausch im Rahmen von internationalen Abkommen aus.