Verstärkte Zusammenarbeit in der beruflichen Eingliederung

5. Oktober 2017 News

Gemeinsam mit seinen Partnern hat Compasso einen Standardprozess für die berufliche Eingliederung entwickelt, um die Koordination der beteiligten Akteure zu verbessern. Zudem hat der Verein eine Mustervereinbarung zur Kostenteilung zwischen Arbeitgeber, Taggeldversicherung und Pensionskasse erarbeitet, um arbeitsunfähige Personen schnell in den Arbeitsprozess einzugliedern.

Eine rasche berufliche Eingliederung liegt nicht nur im Interesse von arbeitsunfähigen Personen selbst, sondern auch von Arbeitgeber, Kranken- und Taggeldversicherungen sowie Vorsorgeeinrichtungen. Eine koordinierte Zusammenarbeit und standardisierte Abläufe in der Frühintervention tragen massgeblich dazu bei, den Arbeitsplatz zu erhalten. Deswegen hat der Verein Compasso mit seinen Partnern einen Standardprozess und eine Mustervereinbarung zur Kostenteilung zwischen Arbeitgeber, Krankentaggeldversicherungen und Pensionskassen entworfen.

Die Vereinbarung verbessert die Voraussetzungen, um die Dienste einer Fachperson in Anspruch nehmen zu können, welche die berufliche Eingliederung begleitet. Ein solches Case-Management wird vor allem dann notwendig, wenn sich die Invalidenversicherung nicht an Massnahmen der Frühintervention beteiligt. Die Mustervereinbarung unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, die über kein eigenes Gesundheitsmanagement verfügen.

Der Verein Compasso stellt Arbeitgebern diese neuen Instrumente nebst weiteren praxiserprobten Tools, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Praxisbeispielen auf seiner Website zur Verfügung. Das Engagement der bei Compasso involvierten Akteure, darunter IV, Suva, Privatversicherer, Behinderten- und Eingliederungsorganisationen und Arbeitgeber, zahlt sich aus: Seit 2012 haben rund 94’000 Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Stelle gefunden.