Unbestrittene Massnahmen der IV-Revision 6b jetzt umsetzen!

23. Januar 2014 Medienmitteilungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband will die mehrheitsfähigen Massnahmen der gescheiterten IV-Revision 6b schnellstmöglich umsetzen. Sukkurs erhält er nun auch von der OECD. Laut der Organisation sah 6b wichtige Massnahmen für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und die Integration psychisch handicapierter Menschen vor. Viele Arbeitgeber engagieren sich diesbezüglich bereits – alleine können sie die zunehmenden Herausforderungen aber nicht meistern. Die erforderlichen Massnahmen müssen daher rasch umgesetzt werden, zumal sie unstrittig und bereits ausgearbeitet sind.

Nach dem Absturz der IV-Revision 6b forderte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) als erster, die unbestrittenen Punkte der Vorlage so rasch wie möglich wieder zu lancieren. Zwei parlamentarische Motionen haben die Forderungen des SAV inzwischen aufgenommen. Ein Bericht der OECD bestärkt das Postulat der Arbeitgeber nun zusätzlich. Gemäss OECD enthielt 6b wichtige Massnahmen zur besseren Integration psychisch handicapierter Menschen.

Zum Beispiel sah die Vorlage vor, die Früherfassung von psychischen Problemen früher zu ermöglichen, die zeitliche Befristung von Integrationsmassnahmen aufzuheben oder die Arbeitgeber bei Reintegrationsfragen IV-seitig besser zu unterstützen. Diese mehrheitsfähigen, vom Parlament aber verworfenen Massnahmen sind auch aus Sicht der Arbeitgeber geeignet, die Arbeitsmarktfähigkeit bzw. die Wiedereingliederung von Betroffenen zu verbessern. Es liegt nun am Bundesrat, diese Punkte dem Parlament unverzüglich wieder vorzulegen.

Erfolg bei der Integration ist Pflicht
Für eine erfolgreiche Sanierung der IV ist es zentral, die Arbeitsmarktfähigkeit von Menschen mit psychischen Problemen zu erhalten. Die IV ist finanziell noch lange nicht über den Berg. Sie schreibt heute bloss dank einer befristeten Zusatzfinanzierung – knapp – schwarze Zahlen und ist nach wie vor mit mehr als 10 Milliarden Franken bei der AHV verschuldet. Erfolg bei der Integration ist deshalb Pflicht.

Erfolgreiche Integration ist umso wichtiger, als laut OECD die Gruppe der psychisch Erkrankten unter den IV-Bezügern in den letzten Jahren am stärksten gewachsen ist. Heute sind es 40 Prozent, die eine Rente aufgrund psychischer Beeinträchtigungen erhalten. Gleichzeitig ist es anspruchsvoll, psychisch belastete Menschen im Arbeitsmarkt zu belassen oder diese zurück in die Arbeitswelt zu führen. Betroffen sind zudem immer jüngere Menschen – durch die lange Bezugsdauer dieser Klienten nimmt die Belastung für die IV stetig zu. Es ist deshalb unabdingbar, rasch konkrete Massnahmen zu ergreifen.

Arbeitgeber engagieren sich
Viele Arbeitgeber bieten nicht nur reelle Arbeitschancen für Menschen mit psychischen Problemen, sondern engagieren sich auch institutionell. Die Plattform «Compasso» bspw. stellt massgeschneiderte Praxishilfen zur Verfügung, während der Think-Tank «FER» (Früherfassung und Reintegration) den Austausch zwischen engagierten Arbeitgebern, der IV und weiteren Versicherungen fördert und damit zur Bildung einer wichtigen Best Practice beiträgt.

Die Arbeitgeber leisten einen aktiven Beitrag zur Arbeitsmarktfähigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen und zu deren Wiedereingliederung. Alleine können sie die damit verbundenen Herausforderungen aber nicht meistern. Sie sind auf günstige Rahmenbedingungen – wie sie die unstrittigen Elemente der IV-Revision 6b vorsehen – angewiesen.

Besseres Zusammenspiel der Sozialsysteme
Anlässlich einer Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen hat der Schweizerische Arbeitgeberverband darauf hingewiesen, dass es zudem ein besseres Zusammenspiel der Sozialsysteme braucht. Insbesondere die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe sind bei der Erfassung und Unterstützung von psychisch belasteten Menschen wichtige Player. Die OECD bestätigt den vom SAV erkannten Handlungsbedarf: Die Arbeitslosenversicherung würde psychische Probleme nur ungenügend identifizieren; und bei der Sozialhilfe gebe es grosse kantonale und kommunale Unterschiede.

Dies spielt den Ball einerseits dem Bundesrat (Arbeitslosenversicherung), andererseits den Städten und Gemeinden (Sozialhilfe) zu. Auf die Schlüsse, die Bundesrat und Sozialhilfe-Behörden ziehen, darf man gespannt sein.

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