Teilrevision Unfallversicherungsgesetz: Konstruktive Sozialpartnerschaft ermöglicht Neuauflage

13. Februar 2014 News

Dank der Einigung der Sozialpartner kann die Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes neu aufgelegt werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte sich massgeblich für eine Lösung eingesetzt. Umso erfreuter ist er über die Einigung der Sozialpartner und über deren Bekenntnis zu einem zukunftsfähigen Unfallversicherungsgesetz.

Die Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes kann neu aufgelegt werden. Nachdem das Parlament das erste Reformpaket des Bundesrats 2011 zurückgewiesen hatte, haben sich die Sozialpartner nun auf einen Vorschlag geeinigt. Dieser entspricht nicht nur den Vorstellungen des Parlaments, sondern greift auch die wichtigsten Teile des ersten Entwurfs wieder auf. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte sich massgeblich für eine Lösung eingesetzt und ist deshalb umso erfreuter über die Einigung.

Die nächsten Schritte werden zügig in Angriff genommen: Noch dieses Jahr soll der Bundesrat dem Parlament die Botschaft überweisen. Mit der Teilrevision will man in erster Linie Überentschädigungen verhindern und Deckungslücken schliessen. Die Einigung der Sozialpartner hat also den Grundstein für ein zukunftsfähiges Unfallversicherungsgesetz gelegt.