Steuervorlage 17: Finger weg von den Kinderzulagen!

31. Januar 2018 News

Der Bundesrat will die Mindestvorgaben des Bundes für die kantonalen Kinderzulagen erhöhen, um die Steuervorlage 17 mehrheitsfähig zu machen. Er erreicht damit aber das Gegenteil.

Der Bundesrat hat die Eckwerte für die Botschaft zur Steuervorlage 17 beschlossen. Darin will er die Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen um 30 Franken pro Kind erhöhen. Im Interesse einer ausgewogenen und mehrheitsfähigen Vorlage lehnen die Arbeitgeber diesen Eingriff in die geltende Ordnung der Familienzulagen mit Nachdruck ab. Diese hat sich bewährt und respektiert die Grundsätze des föderalen Systems der Schweiz. Jeder Eingriff in diese Ordnung könnte breit akzeptierte Prinzipien ins Wanken bringen und damit auch unnötige neue Widerstände gegen die Steuervorlage 17 wecken. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) setzt sich für einen starken Arbeits- und Werkplatz Schweiz ein. Er unterstützt deshalb den Bundesrat in seiner Absicht, die Vorlage rasch unter Dach und Fach zu bringen. Wie die Erfahrung mit der Reform Altersvorsorge 2020 gezeigt hat, schätzt das Stimmvolk politische Kuhhändel jedoch nicht. Die Vermischung verschiedener Systeme – in diesem Fall Sozial- und Steuerpolitik – ist nicht zielführend. Eine ausgewogene und mehrheitsfähige Lösung ist deshalb innerhalb des Steuersystems und unter Respektierung der föderalen Strukturen zu suchen.