Stabilisierungsregel sichert unsere AHV

24. März 2015 Medienbeiträge

Die AHV ist das gewichtigste Sozialwerk der Schweiz. Durch den demografischen Wandel steht sie vor der grössten Herausforderung ihrer Geschichte. Deshalb braucht es eine Stabilisierungsregel, die die AHV vor finanziellen Schwierigkeiten schützt und damit unsere Renten sichert.

Noch steht die AHV finanziell gut da. Schon bald wird sie allerdings ein Defizit im hohen einstelligen Milliardenbereich ausweisen. Wie rasch sich ein Sozialwerk milliardenschwer verschulden kann, hat uns die Invalidenversicherung vorgeführt. Derzeit steht die IV bei der AHV mit mehr als 13 Milliarden Franken in der Kreide. Es ist essenziell, die AHV vor einem ähnlichen finanziellen Desaster zu bewahren. In der anstehenden Reform der Altersvorsorge muss deshalb eine Stabilisierungsregel eingebaut werden.

«Rentner-Boomer»

Nun kann man sich die Frage stellen, weshalb die AHV, die sowohl umlagefinanziert ist als auch eine Reserve von knapp 43 Milliarden aufweist, überhaupt eine solche Regel benötigt. Die Antwort ist simpel: Die Lebenserwartung der Rentner hat sich seit Einführung der AHV 1948 um mehr als 50 Prozent erhöht, die Geburtenrate ist seither stark gesunken. Dieser demografische Wandel führt dazu, dass die Anzahl «aktiver» Personen – derjenigen, die die Rentner finanzieren – stark abgenommen hat. Früher lag das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern bei etwa 6 zu 1; heute beträgt es noch etwas mehr als 3 zu 1. Und schon bald mutieren die Babyboomer zu «Rentner-Boomern», was das Verhältnis auf 2 zu 1 drückt. Die AHV steht vor der grössten finanziellen Herausforderung ihrer Geschichte. 2013 konnten die laufenden Renten gerade noch mit den Lohnbeiträgen und den öffentlichen Mitteln gedeckt werden. Im letzten Jahr dürfte es schon nicht mehr gereicht haben. Die AHV-Rechnung wird wohl nur noch dank den Anlageerträgen positiv abschliessen. Sollte auch der jüngste Anlauf für eine Reform scheitern, werden spätestens ab 2020 auch diese Anlageerträge nicht mehr ausreichen. Die AHV wird dann jährlich steigende Defizite in Milliardenhöhe ausweisen – gemäss Berechnungen des Bundes ab 2030 gegen 9 Milliarden Franken pro Jahr. Innerhalb weniger Jahre wird der AHV-Fonds leer sein. Wer dann für die Renten aufkommen wird, ist ungewiss. Losgelöst vom Erfolg oder Misserfolg der übrigen Elemente der Rentenreform würde eine Stabilisierungsregel ein solches Szenario verhindern. Die Stabilität der AHV wie auch die heutigen Renten wären gesichert.

Der Bundesrat schlägt in seinem Reformpaket denn auch eine zweistufige Stabilisierungsregel vor. Der erste Schritt wird dann ausgelöst, wenn der AHV-Fonds innerhalb von drei Jahren 70 Prozent eines Jahresaufwands zu unterschreiten droht. Der Bundesrat ist dann verpflichtet, der Bundesversammlung innert Jahresfrist griffige Stabilisierungsmassnahmen zu präsentieren. Fällt der AHV-Fonds unter 70 Prozent, werden in einem zweiten Schritt die automatischen Massnahmen ausgelöst. Gemäss Bundesratsvorschlag bedeutet dies, dass die Lohnbeiträge erhöht werden und der Mischindex ausgesetzt wird. Letzteres heisst, dass die Renten vorübergehend nicht an die laufende Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. – Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband und Economiesuisse erachten eine zweistufige Stabilisierungsregel als zielführend – in Ergänzung zu einer eigentlichen Reformvorlage. Die Ausgestaltung der bundesrätlichen Stabilisierungsregel ist für die beiden Spitzenverbände jedoch nicht sachgerecht. Zwar würde in einer ersten Phase der Primat in der Politik verbleiben, das Parlament hätte aber zu wenig Zeit, Stabilisierungsvorschläge zu erarbeiten, bevor der Automatismus griffe. Die Erhöhung der Lohnbeiträge als automatische Massnahme würde zudem nur die aktive Bevölkerung treffen, was den Generationenvertrag weiter strapazieren würde. Auch die zweite Massnahme, der Ausfall des Mischindexes, wäre problematisch. Sie käme einer schleichenden Rentensenkung um 5 Prozent gleich. Beim Volk würde diese Massnahme auf breite Ablehnung stossen – sofern sie den parlamentarischen Weg überhaupt überstehen würde.

Ein realistisches Modell von Arbeitgeberverband und Economiesuisse sieht ebenfalls einen zweistufigen Aufbau vor: Fällt der AHV-Fonds effektiv unter 100 Prozent eines Jahresaufwands, muss der Bundesrat dem Parlament innerhalb eines Jahres Reformvorschläge zur Stabilisierung der AHV unterbreiten. Verstreicht die Frist ungenutzt bzw. fällt der AHV-Fonds unter 80 Prozent, so greifen die Massnahmen der zweiten Stufe. Bundesrat und Parlament haben gut vier Jahre Zeit, sich auf eine wirksame Reform zu einigen. Falls dies nicht gelingt, werden automatisch das Referenzalter schrittweise um maximal 24 Monate sowie die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent angehoben. Das Referenzalter wird nicht auf einen Schlag erhöht, sondern um höchstens 4 Monate pro Jahr – je nach finanziellem Bedarf der AHV. Die Massnahmen sind so ausgestaltet, dass sowohl die aktive Bevölkerung als auch die Rentner einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV leisten.

Innenpolitischen Risiken begegnen

Auf den ersten Blick wirkt die Erhöhung des Referenzalters abschreckend. Bei näherem Hinsehen relativiert sich die Massnahme jedoch: Nicht nur stellt die Anhebung des Referenzalters eine Ultima Ratio dar, auch würde die Massnahme nur im schlechtesten Fall voll ausgereizt. Ausserdem würde es nach Einsetzen der ersten Stufe mehr als zehn Jahre dauern, bis das Maximum von 24 Monaten erreicht wäre. Es bliebe also genügend Zeit, um eine solche Erhöhung zu verhindern.

Die wirtschaftlichen Aussichten sind nicht rosig, standortrelevante Fragen wie etwa die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative oder die Unternehmenssteuerreform III sind noch offen. Vor diesem Hintergrund sollten zumindest die innenpolitischen Risiken für die Altersvorsorge ausgeschaltet werden. Die Einführung eines Sicherungsmechanismus für die AHV ist deshalb mehr als angebracht. Damit können wir die Stabilität unseres grössten Sozialwerks jederzeit gewährleisten und unsere heutigen Renten sichern.

Der Gastkommentar von Martin Kaiser und Frédéric Pittet erschien in der Neuen Zürcher Zeitung.