Sozialversicherungen – kaum Veränderungen für 2017

16. Dezember 2016 News

Für einmal ergeben sich für die Arbeitgeber für das neue Jahr kaum Anpassungen bei der Abwicklung der Sozialversicherungen. Lediglich der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2017 neu 1 Prozent. Die Eckwerte der ersten Säule bleiben demgegenüber unverändert.

Die wesentlichen Parameter der Sozialversicherungen erfahren für das Jahr 2017 kaum bedeutende Veränderungen. Der Bundesrat hat lediglich den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge (BVG) um 0,25 auf 1 Prozent reduziert. Die Arbeitgeber hatten sich wegen des starken Frankens, des weltweit anhaltenden Tiefzinsumfelds und den Negativzinsen für einen tieferen Zinssatz von 0,75 Prozent ausgesprochen.

Die Renten in der ersten Säule (AHV/IV/EO/ALV) verharren 2017 derweil auf dem Niveau des Vorjahres, auf das hin mehrere Änderungen in Kraft getreten waren. Somit verbleiben für 2017 auch die Eckwerte in der Altersvorsorge, die auf Basis der minimalen AHV/IV-Rente bestimmt werden, auf dem Stand von 2016. Die paritätischen Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer betragen für das neue Jahr somit unverändert:

  • AHV: 8.4%
  • IV: 1.4%
  • EO: 0.45%
  • ALV: 2.2% (für Löhne bzw. Lohnbestandteile bis 148‘200 Franken, maximal versicherter Verdienst) respektive 1.0% (für Löhne bzw. Lohnbestandteile ab 148‘200 Franken)