SGK-N geht bei der Rentenreform bis an die Schmerzgrenze

9. März 2017 News

Die vorberatende Kommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich bei der Reform der Altersvorsorge 2020 für weitgehende Konzessionen gegenüber dem Ständerat ausgesprochen. Damit sucht sie einen Kompromiss, der mit dem Wegfall der AHV-Schuldenbremse teuer erkauft würde.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) lässt nichts unversucht, bei der Reform der Altersvorsorge 2020 doch noch zu einem Ergebnis der Arbeit von Bundesrat und Parlament zu gelangen. An ihrer heutigen Sitzung hat sie dem Plenum des Nationalrats beantragt, zentrale Differenzen zum Ständerat auszuräumen. Zum einen will sie einer Forderung der kleinen Kammer stattgeben, auf die Streichung der Witwen- und Kinderrenten zu verzichten. Zum anderen will sie davon absehen, an einer Stabilisierungsregel zur nachhaltigen Sicherung der AHV festzuhalten.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband anerkennt die Bemühungen der SGK-N, die für ein Gelingen der Reform mit ihren Zugeständnissen bis ans Äusserste geht. Die Arbeitgeber sind bereit, für einen tragfähigen Kompromiss Hand zu bieten, der auch vor dem Volk bestehen kann. Sie haben sich schon zu Beginn der Reform dazu bekannt, Mehrkosten in Milliardenhöhe mitzutragen, um die Reformziele des Bundesrats zu erreichen: die finanzielle Absicherung beider Säulen und den Erhalt des heutigen Rentenniveaus.

Der Vorschlag der SGK-N, dem Ständerat durch den Verzicht auf die Stabilisierungsregel nachzugeben, beraubt das Stimmvolk der Chance, im Rahmen einer separaten Vorlage über eine Schuldenbremse für die AHV zu entscheiden. Das ist eine schlechte Nachricht für alle Befürworter einer sicheren AHV. Wie das Plenum des Nationalrats diesen Vorschlag beurteilt, bleibt abzuwarten. Folgt es seiner vorberatenden Kommission, reduziert es die Wahrscheinlichkeit zusätzlich, dass die Wirtschaft das Ergebnis der Politik mittragen kann.

Soll die Reform doch noch gelingen, muss der Ständerat in der Einigungskonferenz von seiner Position abrücken, an der er seit Beginn der Beratung kompromisslos festhält. Noch immer will er die AHV um monatlich 70 Franken für alle Neurentner – ob arm oder reich – ausbauen. Damit versucht der Ständerat, dem Stimmvolk die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge schmackhaft zu machen. Just dieses Stimmvolk hat sich aber in der Abstimmung über die Initiative «AHVplus» klar gegen einen AHV-Ausbau mit der Giesskanne ausgesprochen. Stattdessen will es sichere Renten auf heutigem Niveau, trotz der weiter voranschreitenden demografischen Alterung der Bevölkerung. Ein AHV-Ausbau, wie der Ständerat ihn vorsieht, reisst schon kurz nach 2030 ein gigantisches Loch in die AHV-Kasse.