Senkung des Mindestzinssatzes auf 1,25 Prozent – glasklare Empfehlung der BVG-Kommission

31. August 2015 News

Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat mit deutlicher Mehrheit, den Mindestzinssatz in der zweiten Säule auf 1,25 Prozent zu senken. Der Entscheid ist richtig. Das tiefe Zinsniveau, der starke Franken und die unsichere weltwirtschaftliche Lage erfordern diesen Schritt.

Mit deutlicher Mehrheit empfiehlt die BVG-Kommission dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2016 auf 1,25 Prozent zu senken. Der Entscheid ist richtig. Die BVG-Formel zur Berechnung des Mindestzinses, an der sich auch der Arbeitgeberverband orientiert, ergibt per Ende Juli 2015 ein Resultat von 1,25 Prozent. Hinzu kommen zahlreiche weitere Gründe, die eine Senkung des Mindestzinssatzes erfordern:

Das Tiefzins-Umfeld führt dazu, dass die Zinserträge auf Obligationen stetig sinken. Die Renditen auf den Bundesobligationen sind negativ und die Kosten für die Währungsabsicherung in den letzten Monaten stark gestiegen. Infolge der tiefen Zinsen müssen die technischen Zinssätze weiter gesenkt werden, was die Bildung zusätzlicher technischer Rückstellungen verlangt. Die Deckungsgrade der meisten Pensionskassen sinken, was es noch weniger ermöglicht, dringend benötigte Wertschwankungsreserven aufzubauen. Auch das schwierige wirtschaftliche Umfeld aufgrund des starken Frankens und die ungewissen geopolitischen Entwicklungen – mit entsprechenden Auswirkungen auf Konjunktur und Finanzmärkte – verlangen eine Senkung des Mindestzinses auf 1,25 Prozent. Insbesondere die instabile Situation in China aufgrund dessen massiver Verschuldung und die weltweite Tiefzins-Politik dürften ihre Spuren hinterlassen an den internationalen Finanzmärkten.

Die empfohlene Senkung berücksichtigt zudem den Charakter des Mindestzinssatzes: Der Satz muss sich zwingend nach denjenigen Kassen richten, die im Interesse ihrer finanziellen Stabilität nicht über diesen hinausgehen können. Jede sozialpartnerschaftliche Vorsorgeeinrichtung kann jederzeit eine höhere Verzinsung beschliessen, sofern dies ihre finanzielle Situation zulässt. Kommt hinzu: Angesichts der negativen Teuerung ist ein Mindestzins von 1,25 Prozent auch für die Versicherten immer noch vorteilhaft. Der Realzins ist sogar höher, als er zu Zeiten der Hochzins-Politik bei gleichzeitig hoher Teuerung war.