Rechtsunsicherheit bei patronalen Wohlfahrtsfonds beseitigen

4. Oktober 2013 News

Wohlfahrtsfonds helfen, Arbeitnehmer und Hinterbliebene in Not- und Härtefällen zu unterstützen, die eigene Pensionskasse zu sanieren oder Restrukturierungen aufzufangen. Eine parlamentarische Initiative will eine Rechtsunsicherheit beseitigen und damit die Funktion von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen stärken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet diese Absicht.

Eine parlamentarische Initiative will die Funktion von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen stärken. Solche Wohlfahrtsfonds helfen, Arbeitnehmer und Hinterbliebene in Not- und Härtefällen zu unterstützen, die eigene Pensionskasse zu sanieren oder Restrukturierungen abzufedern. Gerade bei Restrukturierungen sind patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen nach wie vor zentral. Seit der 1. BVG-Revision herrscht jedoch Rechtsunsicherheit in der Frage, ob die erweiterten Vorschriften von Artikel 89a, Absatz 6 ZGB auch für diese Art von Wohlfahrtsfonds gelten.

Die Initiative will nun klare Verhältnisse schaffen und damit die Funktion patronaler Wohlfahrtsfonds stärken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet diese Absicht; den entsprechenden Vorentwurf der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) unterstützt er vollumfänglich.