Neues Ausgleichsfonds-Gesetz ist zeitgemäss

24. September 2015 Vernehmlassungen

Die Ausgleichsfonds von AHV, IV und Erwerbsersatzordnung sollen künftig von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (Compenswiss) verwaltet werden. Der Arbeitgeberverband befürwortet die Schaffung einer solchen unabhängigen Anstalt. Es ist aber wichtig, dass die drei Fonds sauber voneinander getrennt bleiben.

Der Bundesrat plant, die Ausgleichsfonds von AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) neu von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (Compenswiss) verwalten zu lassen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die Schaffung einer solchen unabhängigen Anstalt. Insbesondere die AHV ist eine systemrelevante Sozialversicherung mit riesigen Kapitalflüssen und einer hervorragenden Reputation. Eine zeitgemässe Durchführung des AHV-Geschäfts ist deshalb zentral.

Für den Arbeitgeberverband sind bei der Ausgestaltung des entsprechenden Ausgleichsfonds-Gesetzes vor allem folgende Punkte wichtig:

  • Das Gesetz muss eine klare Trennung der drei Ausgleichsfonds AHV, IV und EO festschreiben. Es muss deutlich machen, dass Compenswiss drei voneinander unabhängige Fonds verwaltet.
  • Angesichts der komplexen Aufgaben von Compenswiss – namentlich im Bereich der internationalen Finanzgeschäfte – braucht es anstelle der eidgenössischen Finanzkontrolle eine unabhängige Revisionsstelle mit den erforderlichen Kenntnissen. Das entspräche auch dem Modell, das bei anderen Bundesanstalten üblich ist.
  • Dass das Gesetz die Rückzahlung der Schulden der IV bei der AHV regelt, ist sehr zu begrüssen.