Neues Ausgleichsfonds-Gesetz auf Kurs

3. Februar 2017 News

Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich für das neue Ausgleichsfonds-Gesetz ausgesprochen. Das Gremium empfiehlt dem Nationalrat zurecht, einer unabhängigen externen Revisionsstelle zuzustimmen, welche die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO verwalten soll. Zudem will die Kommission die Bundeskasse davon entbinden, die Schuldzinsen der IV-Schulden zu übernehmen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat das Ausgleichsfonds-Gesetz gutgeheissen und es an das Plenum des Nationalrats überwiesen, der als Zweitrat darüber befinden wird. Das Gesetz schafft die Grundlage für eine öffentlich-rechtliche Anstalt namens Compenswiss, die künftig die drei Ausgleichsfonds von Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) verwalten soll.

Die SGK-N empfiehlt ihrem Rat, eine unabhängige Instanz anstatt die vom Bundesrat vorgeschlagene Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) als Revisionsstelle einzusetzen. Zudem sprach sich die Kommission dafür aus, die Schuldzinsübernahme der IV-Schulden durch die Bundeskasse wie geplant Ende 2017 auslaufen zu lassen. Das steht auch im Einklang mit dem IV-Sanierungskonzept.

Die Arbeitgeber befürworten die Empfehlungen der Kommission zuhanden des Nationalrats. Eine klare Trennung der drei Ausgleichsfonds unter dem Dach von Compenswiss vermag eine unvorteilhafte Vermischung der Fondsvermögen künftig besser zu unterbinden. Eine unabhängige externe Revisionsstelle verkörpert zudem den Zeitgeist einer modernen Verwaltung der schweizerischen Sozialversicherungen.