Mindestzinssatz von 1,75 Prozent ist zu hoch

22. Oktober 2014 News

Der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleibt 2015 bei 1,75 Prozent. Dies hat der Bundesrat entschieden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte bereits in der vorberatenden BVG-Kommission eine Reduktion auf 1,5 Prozent gefordert – zu gross sind mit Blick auf das kommende Jahr nach wie vor die Unsicherheiten an den Finanzmärkten.

Der Bundesrat erachtet eine Änderung des BVG-Mindestzinssatzes für nicht notwendig und hat beschlossen, ihn im kommenden Jahr bei 1,75 Prozent zu belassen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge. Bereits in der Kommissionsdebatte hatte sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) für einen Satz von 1,5 Prozent stark gemacht. Dies zum einen, weil die BVG-Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes, an der sich auch der SAV orientiert, aktuell diesen Satz ergibt. Zum anderen lassen die nach wie vor angespannte geopolitische Lage, die konjunkturellen Unsicherheiten sowie die zu tiefen Wertschwankungsreserven vieler Pensionskassen eigentlich keine höhere Mindestverzinsung der Guthaben aus der beruflichen Vorsorge zu.

Der Entscheid des Bundesrats ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband zudem auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil es um den Mindestzinssatz geht. Mit anderen Worten: Auch mit einem tieferen Satz von 1,5 Prozent hätte es jeder Vorsorgeeinrichtung freigestanden, eine höhere Verzinsung zu beschliessen, sofern es ihre finanzielle Situation erlaubt.