Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen – unterschätztes Potenzial

4. März 2015 Medienbeiträge

Die Nutzung des Inländerpotenzials ist in aller Munde. Bundesrat Schneider-Ammann verwies anlässlich der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative kürzlich auf ein bisher kaum diskutiertes Potenzial: dasjenige von Menschen mit Behinderung. Zu Recht?

In der bundesrätlichen Fachkräfteinitiative suchte man bisher vergeblich Hinweise zum Potenzial von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Bundesrat Schneider-Ammann brach kürzlich eine in Fachkreisen längst erwartete Lanze dafür. Auch das Potenzial von Menschen mit Behinderung solle genutzt werden, um das inländische Arbeitskräfte-Potenzial besser zu nutzen, so Schneider-Ammann. Von den Kommentatoren brachte ihm das bestenfalls etwas Häme ein.

Zu Unrecht. Die Schwierigkeit liegt allerdings in der Begrifflichkeit. Wer an behinderte Menschen denkt, hat ein klassisches Bild vor sich: Menschen mit schwersten gesundheitlichen Einschränkungen. Wo soll da ein Potenzial für den Arbeitsmarkt liegen? Doch dieses Bild ist überholt. Denn es geht um Menschen mit «gesundheitlichen Beeinträchtigungen». Stürzt jemand in eine persönliche Krise, entscheidet sich oft ganz am Anfang des Bewältigungsprozesses, ob der Betroffene wieder Tritt fasst und damit auch seine Stelle behalten kann.

Verletzt sich ein Schreiner an der Hand und stellt sich heraus, dass eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nach monatelanger Rekonvaleszenz nicht mehr möglich ist, ist es entscheidend, ob das Umfeld professionell darauf reagiert. Ziel muss es sein, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Arbeitsprozess zu behalten. Gelingt dies, bleiben uns die entsprechenden Fachkräfte erhalten; sonst fehlen sie, und das Problem des Fachkräftemangels und der finanziell unter Druck stehenden Sozialversicherungen verschärft sich.

Gemeinsam zum Erfolg

Ausgelöst wurde die Diskussion rund um den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit durch die dringend nötige Sanierung der Invalidenversicherung. Entsprechende Reformen führen die ursprüngliche Rentenversicherung in eine Integrationsversicherung über. Die Arbeitgeber haben längst mitgezogen. So engagierte sich der Schweizerische Arbeitgeberverband bereits vor mehreren Jahren in entsprechenden Pilotprojekten der Invalidenversicherung. Rasch war klar: Monatelange Krankheitsabsenzen, Ungewissheit, ob die Person an den Arbeitsplatz zurückkehrt, anfallende Fluktuationskosten und der Know-how-Verlust wiegen auch wirtschaftlich schwer.

Früh erkannten auch die Unfall- und Krankenversicherer die Wichtigkeit des Themas. In verschiedenen Pilotprojekten des Bundes engagierten sie sich zusammen mit den Arbeitgebern und mit Behindertenorganisationen. Alle zogen am gleichen Strick – und man erzielte beachtliche Resultate. Innert zehn Jahren reduzierte sich in der Invalidenversicherung allein die Zahl der Neurentner um mehr als die Hälfte. Das bessere Zusammenspiel ermöglichte in dieser Zeit Tausenden von Personen den Verbleib im oder die Rückkehr in den Arbeitsmarkt.

Entscheidend für diesen Erfolg ist die Erkenntnis: Je früher eine gesundheitliche Beeinträchtigung am Arbeitsplatz erkannt wird und je früher die richtigen Massnahmen durch den Arbeitgeber und dessen Partner (insbesondere Privat- und Sozialversicherer) eingeleitet werden, desto grösser ist die Chance, die Arbeitsfähigkeit eines betroffenen Mitarbeiters zu erhalten. Dieser wird vom ersten Tag an professionell betreut mit dem Ziel, an den bisherigen oder an einen anderen geeigneten Arbeitsplatz zurückzukehren.

Eine Win-win-win-Situation: ein Gewinn für die betroffene Person, ein Gewinn für die Versicherungen und ein Gewinn für den Arbeitgeber. Das Bild vom «Behinderten» als «Inländerpotenzial» trifft dabei nur bedingt zu. Das grosse Potenzial liegt darin, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gar nicht erst aus dem Arbeitsprozess ausscheiden zu lassen. Der Fokus liegt damit auf der Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit.

Fokus auf Ressourcen, nicht auf Defiziten

Das Feld der Reintegration ist dabei gesondert zu betrachten. Hier geht es in der Tat darum, Menschen, die durch Unfall oder Krankheit definitiv aus dem Arbeitsprozess geschieden sind, wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Wenig überraschend zeigen die Erfahrungen, dass dieser Prozess wesentlich aufwändiger ist. Doch auch dies kann gelingen. Selbst für Menschen mit Behinderung im herkömmlichen Sinne können sich berufliche Perspektiven ergeben. Entscheidend dabei ist immer, sich auf die Ressourcen zu konzentrieren, nicht auf die Defizite.

Jenseits des medialen Interesses haben sich die geschilderten Entwicklungen längst so weit etabliert, dass per 2015 aus mehreren Projekten eine gemeinsame, starke Initiative unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbands entstanden ist. Der Verein «Compasso» hat sich zum Ziel gesetzt, das Potenzial von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu fördern. Getragen wird er von einer wachsenden Zahl von Arbeitgebern und Branchenverbänden, der IV-Stellen-Konferenz, der Suva, dem Verband der Privatversicherer und von Behindertenorganisationen wie «Integration Handicap» oder «Pro Mente Sana». Ziel: den Arbeitgebern künftig noch praxistauglichere Instrumente und ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen.

Noch in diesem Jahr will «Compasso» das bisherige Angebot stark erweitern. Allein die nach wie vor zu hohe Zahl von IV-Neurentnern (weit über 10’000 pro Jahr) zeigt, dass dieses Potenzial künftig noch besser zu nutzen ist. Vor allem angesichts dessen, dass dabei fast die Hälfte dieser Personen jung und gut qualifiziert ist, jedoch aufgrund psychischer Schwierigkeiten aus dem Arbeitsprozess scheidet. Dies belastet nicht nur die Rechnung der sanierungsbedürftigen IV, sondern trägt auch zum Kostenwachstum bei den Ergänzungsleistungen bei.

Das Problem des zunehmenden Fachkräftebedarfs lässt sich nicht allein mit gesundheitlich beeinträchtigten Menschen lösen. Der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit ist aber eine wichtige Komponente im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Der privat finanzierte Verein «Compasso» leistet hier einen wichtigen Beitrag. Diese Erkenntnis scheint jetzt auch im Bundesrat angekommen zu sein – zumindest bei Bundesrat Schneider-Ammann.

Der Gastkommentar von Martin Kaiser erschien in der Neuen Zürcher Zeitung.