Ab dem 1. Oktober 2017 können Versicherte von Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Lohnanteile über 126‘900 Franken versichern und ihren Versicherten die Wahl zwischen mehreren Anlagestrategien (1e-Pläne) anbieten, beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung einen höheren Anlageertrag mitnehmen, müssen dafür ihr Verlustrisiko aber auch selber tragen. Dadurch bleibt ein allfälliger Anlageverlust nicht an den übrigen im 1e-Plan Versicherten hängen.
Die Massnahme des Bundesrats verbessert die Voraussetzungen für den Einsatz entsprechender Vorsorgemodelle. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat sich stark dafür eingesetzt und begrüsst den Entscheid für mehr Eigenverantwortung.