Kosmetische EL-Reform reicht nicht!

25. November 2015 News

Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen (EL) läuft aus dem Ruder. Innerhalb der letzten 10 Jahre stiegen die EL-Ausgaben um mehr als 50 Prozent auf 4,5 Milliarden Franken pro Jahr; bis 2020 droht ein weiterer Kostenschub auf 5,5 Milliarden. Der Bundesrat legt nun einen Reformentwurf vor. Die grundlegenden Probleme des EL-Systems vernachlässigt er dabei aber. Notwendig wäre insbesondere eine Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen.

Die Kosten für die Ergänzungsleistungen (EL) explodieren. Sie stiegen innerhalb der letzten 10 Jahre um mehr als 50 Prozent auf 4,5 Milliarden Franken pro Jahr. Ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht. Bis 2020 dürfte das EL-System 5,5 Milliarden Franken pro Jahr kosten. Eine gründliche Reform des EL-Systems ist deshalb unabdingbar. Der Bundesrat hat den Reformbedarf grundsätzlich erkannt und legt nun einen Entwurf für eine EL-Reform vor. Das ist positiv. Nur: In seiner Vorlage geht der Bundesrat zu wenig weit, die grundlegenden Probleme des EL-Systems tastet er nicht an.

Die Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen ist eines dieser Probleme. Heute bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden – und umgekehrt. Das macht das EL-System kompliziert, intransparent und teuer. Der Arbeitgeberverband fordert daher eine Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. «Wer zahlt, befiehlt», muss die Maxime lauten. Handlungsbedarf orten die Arbeitgeber auch bei den Ergänzungsleistungen zur IV. Falsche Anreize und fehlende Erwerbsanreize führen auch hier zu vermeidbaren Kosten. Es gilt deshalb, Schwelleneffekte zu beseitigen und positive Erwerbsanreize zu setzen.

Um beide Reformforderungen schlägt der Bundesrat allerdings einen Bogen. Seine Vernehmlassungsvorlage kratzt damit bloss an der Oberfläche der EL-Probleme. Das ist bedenklich angesichts dessen, dass die Ergänzungsleistungen ein wichtiger Pfeiler des Schweizer Sozialsystems sind. Skepsis ist auch gegenüber der bundesrätlichen Absicht angezeigt, den Kapitalbezug in der beruflichen Vorsorge einzuschränken. Ob dafür tatsächlich triftige Gründe vorliegen bzw. ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen Kapitalbezügen und steigenden EL-Kosten gibt, muss erst noch geprüft werden.

Mit einer grundlegenden EL-Reform – wie sie der Arbeitgeberverband postuliert – bleiben die Ergänzungsleistungen für Bund und Kantone dagegen steuer- und finanzierbar. Das sichert nicht nur die Existenz der sozial Schwächsten. Ein modernes EL-System entlastet auch die beitragsfinanzierten Sozialversicherungen, die ebenfalls unter zunehmendem Druck stehen. Davon profitieren nicht zuletzt der Werkplatz Schweiz und die Beschäftigungslage. In der anstehenden Vernehmlassung wird der Schweizerische Arbeitgeberverband erneut auf diese Zusammenhänge hinweisen und seine Forderungen wiederholen – im Interesse eines zukunftsfähigen EL-Systems.