Ja zu bewährter Suva-Kontrolle

8. Dezember 2015 News

Die Suva soll weiterhin von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft werden. Der Nationalrat lehnte eine Unterstellung der Organisation unter die eidgenössische Finanzkontrolle ab. Der Entscheid ist richtig – das bisherige Kontrollsystem der Suva hat sich bewährt.

Die Suva soll weiterhin von einer unabhängigen Revisionsstelle und nicht von der eidgenössischen Finanzkontrolle geprüft werden. Der Nationalrat hat sich gegen eine entsprechende Änderung der Suva-Aufsicht ausgesprochen. Die nationalrätliche Finanzkommission wollte mit einer Neuregelung der Aufsicht die parlamentarische Kontrolle über die Suva verstärken.

Der Arbeitgeberverband plädiert ebenfalls für die bestehende Regelung. Die Unterstellung der Suva unter die eidgenössische Finanzaufsicht würde es auch künftig nicht ermöglichen, das Unfallversicherungswesen vollständig zu überwachen. Denn mit Ausnahme eines Teilmonopols der Suva wird die obligatorische Unfallversicherung analog zur Krankenversicherung grundsätzlich von privaten Versicherungen übernommen. Kommt hinzu, dass die Suva bereits heute über ein austariertes Kontrollsystem verfügt – bestehend aus:

  • Revisionsstelle (seit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes ein eigenständiges Organ)
  • Direkter Aufsicht durch den Suva-Rat (16 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie 8 Bundesvertreter)
  • Oberaufsicht durch das Bundesamt für Gesundheit (im Auftrag des Bundesrats)

Diese dreistufige Kontrolle hat sich bewährt. Über die Bundesvertreter im Suva-Rat bzw. die Oberaufsicht durch den Bundesrat erhält das Parlament schon heute politisch relevante Zusatzinformationen – ohne jedoch in die bewährte Aufsichtskaskade einzugreifen. Mit Blick auf die Qualitätssicherung ist es nicht zuletzt wichtig, dass weiterhin auf eine Revisionsgesellschaft zurückgegriffen werden kann, die über die erforderlichen Spezialkenntnisse im Unfallversicherungsgeschäft verfügt.