IV-Sanierung rückt in weite Ferne

26. März 2015 News

Das Umlageergebnis 2014 der Invalidenversicherung ist nur auf den ersten Blick befriedigend und täuscht über strukturelle Defizite hinweg. Das Ergebnis ist ein Schuss vor den Bug und macht deutlich, dass von schönfärberischen Utopien Abstand zu nehmen und stattdessen eine echte Sanierung an die Hand zu nehmen ist.

Der Bundesrat wiederholt bei jeder Gelegenheit, dass die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) auf Sanierungskurs ist. Doch diese Aussage ist spätestens bei einer Analyse des jetzt vorliegenden Jahresergebnisses nicht mehr haltbar. Mit einem Umlageergebnis 2014 von beinahe 700 Millionen Franken könnte zwar der Eindruck entstehen, das Jahresergebnis sei befriedigend. Bei genauem Hinsehen wird jedoch klar, dass im Ergebnis über 1 Milliarde Franken an bis Ende 2017 befristeten zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen berücksichtigt sind. Zudem werden die Schuldzinsen mit einem aus heutiger Sicht sehr komfortablen Zins aus der Bundeskasse abgegolten. In Tat und Wahrheit besteht in der IV nach wie vor ein strukturelles Defizit von über 600 Millionen Franken pro Jahr, welches theoretisch Ende 2017 – nach dem Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuer-Finanzspritze – eliminiert sein sollte.

Angesichts der Tatsache, dass sich auch die finanziellen Perspektiven der IV massiv verschlechtern werden, sobald realistische aktualisierte Finanzprojektionen vorliegen werden, verkommt die Sanierung der IV spätestens dann zur Utopie. Es ist an der Zeit, dass der Bundesrat nun umgehend Klarheit schafft und den Bürgern reinen Wein einschenkt.

Die kürzlich angekündigten bundesrätlichen Leitlinien für eine weitere Reform der IV sind vor diesem Hintergrund völlig ungenügend. Ohne zusätzliche Sparmassnahmen droht der IV erneut ein weiterer finanzieller Absturz. Es ist nun an der Zeit, das dem Volk anlässlich des Beschlusses über die Zusatzfinanzierung abgegebene Versprechen endlich einzulösen und rasch zusätzliche Sparmassnahmen einzuleiten. Auch in diesem Geschäft hat es das Parlament in der Hand, das Heft wenigstens teilweise in die Hand zu nehmen. Die SGK-N muss die bereits im Grundsatz beschlossene Wiederaufnahme der Behandlung der aus der Revision 6b sistierten Massnahmen mit einem Sparpotenzial von rund 100 Millionen Franken pro Jahr jetzt mit Hochdruck an die Hand nehmen.