IV-Sanierung: Mehr Weitsicht bitte!

26. Februar 2015 Meinungen

Der Bundesrat geht mit schlechtem Beispiel voran. Die IV sei auf Sanierungskurs, verkündet er bei jeder Gelegenheit. Eine kostenneutrale Vorlage zur Weiterentwicklung der sanierungsbedürftigen IV mit nach wie vor gegen 14 Milliarden Franken Schulden bei der AHV genüge. Schwarze Zahlen schreibt die IV aber nach wie vor nur dank der bis Ende 2017 befristeten Zusatzfinanzierung und der Übernahme der Schuldzinsen durch die Bundeskasse.

Immerhin: Nach langem Zögern will der Bundesrat mit einer Vernehmlassungsvorlage bis Ende Jahr die Forderungen der Motion Schwaller an die Hand nehmen, die Umsetzung der unbestrittenen Massnahmen (Reisekosten und Zusatzrenten für Rentner mit Kindern) der gestrandeten IV-Reform 6b. Und wenigstens sollen die Arbeitgeber künftig besser unterstützt werden, wenn es um die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen geht. Das war’s dann aber auch schon.

 

Es braucht weitere Sparmassnahmen, um die IV nachhaltig zu sanieren!

Es mag sein, dass die IV aus Sicht des Bundesrats gerade noch auf Sanierungskurs ist. Will heissen: Wenn alles optimal läuft, sollten 2030 die Schulden der IV bei der AHV abgetragen sein. Nur: Läuft alles optimal? Nein. Und Hand aufs Herz – das war dem Bundesrat bei seinem Entscheid über die Leitlinien zur Weiterentwicklung der IV eigentlich auch klar. Die Aufhebung der Frankenuntergrenze bremst die Konjunktur – auf die lohnbeitragsfinanzierte IV wird das voll durchschlagen. Der Bund wird seine Wachstumsprognosen also schon bald massiv nach unten korrigieren müssen. In der Folge werden sich auch die bisherigen finanziellen Projektionen für IV und AHV deutlich verschlechtern. Es wird sich eine weitere Finanzierungslücke auftun, und der Schuldenabbau der IV wird weit in die 2030er Jahre hineinreichen.

Wann endlich nennt der Bundesrat das Kind beim Namen und löst sein Versprechen ein, das er dem Volk anlässlich der Abstimmung über die befristete Zusatzfinanzierung gegeben hat? Es braucht weitere Sparmassnahmen, um die IV nachhaltig zu sanieren! An und für sich gut gemeinte qualitative «Massnahmen zur Weiterentwicklung» genügen nicht.

Nicht viel besser ist es ums Parlament bestellt. Zwar verkündete die Sozialkommission des Nationalrats schon vor Monaten, sie werde angesichts der prekären Aussichten der IV die Beratung der sistierten Massnahmen der gescheiterten Revision 6b – mit einem Sparpotenzial von immerhin 100 Millionen Franken pro Jahr – wieder aufnehmen. Mehr ist bisher nicht passiert. Das dürfte in den nächsten Monaten auch so bleiben. Es ist ja schliesslich Wahljahr.