IV-Sanierung kommt nicht vom Fleck

29. März 2016 News

Das positive Umlageergebnis der IV trügt: Die Versicherung steckt mehr denn je in der Klemme. Ohne die bis 2017 befristete Unterstützung durch die Mehrwertsteuer (von rund 1,1 Milliarden Franken) und die Übernahme der Schuldzinsen (von rund 260 Millionen Franken) durch den Bund fährt die IV unverändert ein strukturelles Defizit von über 600 Millionen Franken ein. Es braucht daher dringend weitere Sparmassnahmen.

Die Invalidenversicherung schliesst 2015 mit einem Umlageergebnis von 645 Millionen Franken ab. Auf den ersten Blick ein positives Resultat. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass die IV tief in den roten Zahlen steckt. Denn: Das positive Ergebnis kam nur dank den bis Ende 2017 befristeten 0,4 Mehrwertsteuer-Prozenten und der Schuldzins-Übernahme durch den Bund zustande (die IV hat nach wie vor über 12 Milliarden Franken Schulden bei der AHV). Ohne Unterstützung durch Mehrwertsteuer und Bund fährt die IV ein strukturelles Defizit von über 600 Millionen Franken ein.

Entgegen anderslautenden Meinungen ist die IV also längst nicht saniert. Neben den vom Bundesrat kürzlich vorgestellten qualitativen Reformmassnahmen braucht es deshalb zusätzliche Sparmassnahmen. Das Parlament ist gefordert, über die Kinderrenten (Renten für IV-Bezüger mit Kindern) und die Reisekosten rasch weitere Einsparungen zu beschliessen. Die nationalrätliche Sozialkommission hatte 2014 entschieden, diese im Rahmen von 6b sistierten Sparmassnahmen wieder zu lancieren. Damit liesse sich die IV um immerhin 100 Millionen Franken pro Jahr entlasten. Weiter darf im Rahmen des neuen, stufenlosen Rentensystems erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent Anspruch auf eine Vollrente bestehen. Nur so entfaltet das System die gewünschte Anreizwirkung.

Nicht zuletzt fordern die Arbeitgeber angesichts der hohen Neurenten-Zahlen bei jungen Erwachsenen eine Prinzipienumkehr: Die Berentung von unter 30-Jährigen muss künftig die Ausnahme sein. Renten sollen Kindern und Jugendlichen mit schweren Geburtsgebrechen vorbehalten sein. Kindern und Jugendlichen, die keine Aussicht auf einen Job im ersten Arbeitsmarkt haben. Die übrigen jungen Menschen müssen über positive Arbeitsanreize und gezielte Unterstützungsmassnahmen beruflich Tritt fassen können. Ein solcher Ansatz ist nicht nur hinsichtlich der Sanierung der IV, sondern auch gesellschaftlich erstrebenswert.