Gegen einen Flickenteppich in den EL

26. Juni 2015 News

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats schickt die Vorlage zur Neuberechnung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen an den Bundesrat zurück. Demnach werden die Beträge, die EL-Bezüger für Mieten abziehen können, nicht erhöht. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid und fordert erneut, das gesamte EL-System systematisch unter die Lupe zu nehmen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat mit 13 zu 12 Stimmen beantragt, die anrechenbaren Mietzinsen in den Ergänzungsleistungen (EL) unverändert zu belassen. Wie aus einer Medienmitteilung weiter hervorgeht, will die Mehrheit die Höhe der Mietzinsmaxima im Rahmen der anstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen behandeln. Das Geschäft kommt voraussichtlich in der Herbstsession 2015 in den Nationalrat.

Der Bundesrat hat zuvor vorgeschlagen, die anrechenbaren Höchstbeträge für Mietzinsen so anzuheben, dass der Mietzins für rund 90 Prozent der EL-Bezüger abgedeckt wird. Die Betroffenen müssen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses aus dem Betrag ihrer EL für den allgemeinen Lebensbedarf begleichen. Zudem möchte der Bundesrat die Mietzinsmaxima neu zivilstandunabhängig anrechnen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien mit Zuschlägen Rechnung tragen. Weil die Mieten je nach Region variieren, sollen ferner drei unterschiedliche Mietzinsmaxima für Grosszentren, Stadt und Land eingeführt werden. Diese Anpassungen würden ab dem Jahr 2016 zu jährlichen Mehrkosten von 136 Millionen Franken führen.

Mit der Ablehnung stellt sich die SGK-N gegen jene Kreise, die mit einem ungehemmten Sozialausbau liebäugeln, obwohl die Staatseinnahmen wegen der schwierigen Wirtschaftslage schon bald schrumpfen werden. So rechnet etwa die Finanzkommission des Bundes mit einem starken Einbruch bei den Steuereinnahmen. Sie ermahnt darum das Parlament, diese schwierige finanzpolitische Ausgangslage bei seinen Entscheiden unbedingt zu berücksichtigen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist angesichts der fragilen Konjunktur unausweichlich, dass Vorlagen, die neue Aufgaben oder Ausgaben nach sich ziehen, auf die lange Bank geschoben oder abgewiesen werden müssen. Bei den EL ist besonders alarmierend, dass deren Kosten gemäss Annahmen des Bundes bis ins Jahr 2020 schon alleine wegen der Alterung der Gesellschaft ungebremst um 1 Milliarde Franken auf 5,5 Milliarden Franken pro Jahr anschwellen werden. Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlichten Gesamtkosten für das Jahr 2014, die gleichentags wie das Verdikt der SGK-N publik wurden, bestätigen leider diese Prognose: Die EL-Ausgaben stiegen um 3,3 Prozent auf 4,7 Milliarden Franken, und das durchschnittliche Wachstum der Jahre nach 2008 betrug 4,1 Prozent.

Mindestens so wichtig wie eine nachhaltige Finanzierung ist für die Arbeitgeber, dass im Interesse eines zukunftsfähigen Systems der Ergänzungsleistungen keine «Pflästerlipolitik» betrieben wird, sondern in einer Gesamtschau alle nötigen Reformpunkte aufgegriffen werden. Noch im Jahr 2012 bekannte sich der Bundesrat zu einer solch ganzheitlichen Betrachtung im Rahmen der EL-Reform. Leider ist er mit seiner Botschaft ans Parlament mittlerweile davon abgerückt, indem er isoliert die anrechenbaren Mietzinsmaxima erhöhen will. Demgegenüber will der Arbeitgeberverband das ganze System modernisieren, wofür er sich auf ein Gutachten der Universität Luzern abstützt. Daraus geht hervor, dass zwar keine Sozialversicherung so effektiv ist wie die bedarfsorientierten EL. Sie ist jedoch intransparent, schwer steuerbar und voller Fehlanreize. Deshalb fordert der Arbeitgeberverband in einem Positionspapier unter anderem eine Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, positive Arbeitsanreize etwa durch den Abbau von Schwelleneffekten und eine systematische Missbrauchsbekämpfung.