Freizügigkeitsgesetz: Endlich geht es mit der Revision voran

26. März 2014 News

Künftig sollen Versicherte die Risiken ihrer freiwillig gewählten Anlagestrategien bei hohen Lohnanteilen selbst tragen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Bundesrat die entsprechende Revision des Freizügigkeitsgesetzes nun vorantreibt.

Pensionskassen, die ausschliesslich Lohnanteile über 126’360 Franken versichern, dürfen ihren Versicherten innerhalb des Vorsorgeplans unterschiedliche Anlagestrategien anbieten. So kann sich jemand für eine Anlagestrategie entscheiden, die zwar höhere Erträge generiert, bei der aber auch das Risiko von Verlusten grösser ist. Dies ist sinnvoll und entspricht einem Bedürfnis.

Die heutige Regelung sieht allerdings vor, dass solche Versicherte bei einem Pensionskassen-Austritt zwingend den garantierten Mindestbetrag gemäss Freizügigkeitsgesetz erhalten. Diesen Minimalanspruch haben die Versicherten selbst dann, wenn ihr Vorsorgeguthaben aufgrund der gewählten Anlagestrategie unter dem Mindestbetrag liegt. Das Risiko solcher Versicherten müssen die übrigen Versicherten demnach mittragen.

Bereits 2008 verlangte Nationalrat Jürg Stahl mittels Motion eine Korrektur dieser Situation. Der Bundesrat beschloss nun, bis Ende Jahr eine Botschaft vorzulegen, welche die notwendige Klärung im Freizügigkeitsgesetz mit sich bringt: Künftig sollen Versicherte die Risiken ihrer freiwillig gewählten Anlagestrategien bei hohen Lohnanteilen selbst tragen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass der Bundesrat die erforderliche Revision des Freizügigkeitsgesetzes nun vorantreibt.

Sicherung von Alimenten: SAV begrüsst Separierung dieser Frage
Mit der Revision des Freizügigkeitsgesetzes wollte der Bundesrat eine zweite, komplett andere Frage angehen. Er schlug eine Gesetzesänderung vor, die unterhaltsberechtigte Personen besser schützen soll. Hintergrund: Wenn sich Alimenten-Schuldner Vorsorgeguthaben ausbezahlen lassen, gelingt es den Inkassobehörden oft nicht, die entsprechenden Unterhaltsbeiträge rechtzeitig zu sichern.

Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Sicherung von Alimenten sind aus Sicht des SAV vorsorgefremd. Ebenso würden dadurch die Verwaltungskosten der Pensionskassen erhöht – die bereits heute oftmals als zu hoch wahrgenommen werden. Zudem ist unklar, ob die Massnahmen überhaupt etwas bringen würden. Der SAV lehnt das Ansinnen des Bundesrats deshalb ab.

Zwar hält der Bundesrat an seiner Idee fest, aufgrund der massiven Kritik aus den Vernehmlassungsantworten entkoppelt er die Frage aber von der Motion Stahl. Die Frage soll in einer separaten Botschaft behandelt werden. Damit folgt der Bundesrat richtigerweise einem Antrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.