Experten gegen höhere Renten – sture Gewerkschaften

30. Juni 2016 News

Die zuständige Kommission hat dem Bundesrat empfohlen, AHV- und IV-Renten per 2017 auf dem gegenwärtigen Stand zu belassen. Die schwierige Wirtschaftslage mit negativer Teuerung und schwacher Lohnentwicklung erlaubt keine Erhöhung der Renten. Umso befremdlicher mutet die AHVplus-Initiative zur Erhöhung der AHV-Renten an, die im Herbst zur Abstimmung kommt.

Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission hat dem Bundesrat empfohlen, die AHV- und IV-Renten per 2017 nicht zu erhöhen und sie auf derzeitigem Niveau zu halten. Die Kommission stützt sich bei ihrem Urteil auf die Entwicklung der Löhne und der Konsumentenpreise. Es würde nicht überraschen, wenn der Entscheid sogar einstimmig gefällt worden wäre. Die unsichere Wirtschaftslage erlaubt laut Kommission derzeit keine Erhöhung der AHV- und IV-Renten. Dies hat sie dem Bundesrat klar gemacht, der demnächst über eine allfällige Rentenanpassung per 2017 entscheiden wird.

In einer gänzlich anderen Wirklichkeit bewegt sich derweil der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der gleichentags den Abstimmungskampf um seine AHVplus-Initiative lanciert hat. Die Initiative, die am 25. September zur Abstimmung kommt, fordert einen AHV-Zuschlag von zehn Prozent für Rentnerinnen und Rentner. Diese Forderung steht angesichts der schwachen Lohn- und Preisentwicklung quer in der Landschaft. Obwohl diese Entwicklung seit ein paar Jahren anhält, blieben die AHV-Renten unangetastet und wurden vor zwei Jahren sogar noch erhöht. Ein neuerlicher AHV-Ausbau, der die Wirtschaft, den Bund und die Erwerbstätigen stärker belastet, würde die angespannte Situation weiter verschärfen.

Die Finanzlage der AHV ist bereits aus dem Ruder gelaufen, denn die jährlichen AHV-Beiträge reichen nicht mehr aus, um die Renten zu finanzieren. Der demographische Wandel schlägt sich auch bei der AHV nieder: Die AHV wird ohne Reform bis 2030 ein jährliches Defizit von über 7,5 Mrd. Franken ausweisen. Die AHVplus-Initiative würde dieses Defizit auf 13 Mrd. Franken pro Jahr (!) vergrössern.

In der Schweiz erhalten Rentner und Rentnerinnen, die von ihrer AHV-Rente nicht leben können, vom Staat gezielt Unterstützung mittels Ergänzungsleistungen (EL). Diese sind im Gegensatz zur Rente aus der ersten und zweiten Säule steuerbefreit. Bei einer Erhöhung der AHV-Rente um zehn Prozent würden mit den EL-Bezügern ausgerechnet die wirtschaftlich Schwächsten benachteiligt, weil man ihnen die EL um die zusätzliche AHV-Rente kürzen würde. Das würde dazu führen, dass ihnen Ende Monat sogar weniger Geld zur Verfügung steht als ohne die zusätzlichen zehn Prozent AHV.