Erste Konferenz zur Eingliederung beeinträchtigter Menschen

26. Januar 2017 News

In Bern hat die erste «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» stattgefunden. In einer gemeinsamen Erklärung bekannten sich die Teilnehmer, darunter der Schweizerische Arbeitgeberverband, zu einer verstärkten Arbeitsmarktintegration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen.

An der ersten von insgesamt drei Konferenzen im Jahr 2017 haben sich die Hauptakteure der beruflichen Eingliederung getroffen, um ihre Zusammenarbeit bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zu vertiefen. In seiner Ansprache betonte Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller den zunehmenden Fachkräftemangel im Zuge des demografischen Wandels, der dazu führt, dass immer mehr Arbeitgeber von sich aus in diesem Bereich aktiv werden, um die inländischen Ressourcen noch besser zu nutzen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband engagiert sich als Patronatsgeber des Vereins Compasso für eine freiwillige und wirkungsvolle Zusammenarbeit bei der beruflichen Eingliederung. Der Verein vernetzt die zentralen Akteure und unterstützt Arbeitgeber beim Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit sowie bei der Wiedereingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen in den Arbeitsmarkt. Mit Erfolg: Seit 2012 konnten rund 75’000 bei der IV erfasste Personen ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Stelle finden. Zudem weist der Trend laut IV-Stellen-Konferenz nach oben.

Unternehmen haben auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein hohes Interesse daran, Angestellte trotz Beeinträchtigung zu halten oder wieder einzustellen. Schliesslich führen lange Ausfälle mitunter zu hohen Kosten und zu Know-how-Verlust. Aus Sicht der Arbeitgeber ist daher besonders die Früherfassung von gesundheitlichen Problemen entscheidend, um Menschen im Arbeitsmarkt zu halten. Aber auch bei der Wiedereingliederung besteht noch ungenutztes Potenzial.

Um die grosse Herausforderung der beruflichen Eingliederung zu bewältigen, müssen alle involvierten Akteure, darunter IV, Suva, Privatversicherer, Behinderten- und Eingliederungsorganisationen und Arbeitgeber, gemeinsam an einem Strang ziehen, wie Roland A. Müller in seiner Rede festhielt. Dabei spielte er den Ball den Sozialpartnern zu, in deren Engagement er für die Zukunft hohe Erwartungen setzt.

Erfahrung und Erfolg von Compasso zeigen, dass die Zusammenarbeit am besten funktioniert, wenn sie freiwillig, praxisorientiert und verbindlich erfolgt. Die bedarfsgerechten und flexiblen Strukturen bilden das Fundament dieser erfolgreichen Zusammenarbeit. Im Rahmen der demnächst erwarteten neuen Reform der Invalidenversicherung ist der Bundesrat daher gut beraten, auf eine gesetzliche Grundlage für quotenähnliche Verpflichtungen der Arbeitgeber zu verzichten.