Erhöhung der Mietzinsmaxima: wahltaktische Ausbauversprechen

23. September 2015 News

Auch der Nationalrat macht wahltaktische Ausbauversprechen in der Sozialpolitik: Er will die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL) erhöhen – losgelöst von einer ganzheitlichen EL-Reform. Damit widersetzt er sich der vorberatenden Kommission. Diese wollte die Frage der Mietzinsmaxima richtigerweise als integralen Bestandteil der anstehenden, umfassenden EL-Reform behandeln. Die Nagelprobe für den natonalrätlichen Entscheid steht aber noch aus. Ohne finanzielle Kompensation wird die Anhebung der Mietzinsmaxima nämlich chancenlos sein.

Auch der Nationalrat macht kurz vor den Wahlen sozialpolitische Ausbauversprechen: Er will die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL) erhöhen – losgelöst von einer ganzheitlichen EL-Reform. Dies entgegen der vorberatenden Kommission, die die Frage der Mietzinsmaxima zu Recht als integralen Bestandteil der bevorstehenden EL-Reform behandeln wollte. Mit seinem Entscheid tappt der Nationalrat zudem in die gleiche Falle wie der Bundesrat. Auch dieser will die Anhebung der Mietzinsmaxima isoliert vorziehen – statt das EL-System im Rahmen einer Gesamtschau zu reformieren.

Kommt hinzu: Die vom Nationalrat durchgewinkte Erhöhung der Mietzinsmaxima würde jährlich mit rund 180 Millionen Franken zu Buche schlagen. Angesichts der Kostenexplosion im EL-System ist ein solcher Ausbau jedoch fragwürdig. Innerhalb der letzten 10 Jahre stiegen die EL-Ausgaben um mehr als 50 Prozent auf 4,5 Milliarden Franken pro Jahr. Bis 2020 wachsen die Kosten demografiebedingt um eine weitere Milliarde auf 5,5 Milliarden Franken pro Jahr an. Infrage kommt somit höchstens eine moderate Anpassung der Mietzinsmaxima.

Last but not least zeigt die alarmierende Entwicklung der EL-Kosten: Das System muss gründlich modernisiert werden. Der Arbeitgeberverband hat dazu zwei wesentliche Hebel identifiziert: die Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen sowie die Ergänzungsleistungen zur IV. Konkret fordert der Arbeitgeberverband,

  • dass die Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen entflochten wird bzw. dass das System einfacher und transparenter wird,
  • dass bei den Ergänzungsleistungen zur IV Fehlanreize beseitigt und positive Erwerbsanreize gesetzt werden.

Die Komplexität eines solchen Systemumbaus verdeutlicht: Es ist verfehlt, einzelne Massnahmen wie die Erhöhung der Mietzinsmaxima isoliert vorzuziehen. Wer ein zukunftsfähiges EL-System will, der muss es ganzheitlich reformieren. Umso mehr, als bereits die Erhaltung des heutigen Leistungsniveaus – demografiebedingt – eine Herausforderung darstellt. Was für die Altersvorsorge gilt, gilt also auch für die Ergänzungsleistungen.

Es wird nun an der nationalrätlichen Kommission sein, die Erhöhung der Mietzinsmaxima mit der anstehenden, umfassenden EL-Reform zu koordinieren. Denn ohne finanzielle Kompensation an anderer Stelle im EL-System wird die Anhebung der Mietzinsmaxima – mit entsprechender Kostenfolge für Bund und Kantone – chancenlos sein.