Erhöhung der Mietzinsmaxima auf Eis gelegt

26. Februar 2016 News

Die nationalrätliche Sozialkommission sistiert die Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen (EL). Die Kommission ebnet damit den Weg für eine ganzheitliche Reform des EL-Systems. Angesichts des erforderlichen, komplexen Umbaus der Ergänzungsleistungen der richtige Entscheid.

Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats legt die Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen (EL) auf Eis. Der Entscheid ist richtig. Die Kommission ebnet damit den Weg für eine ganzheitliche Reform des EL-Systems. Zur Erinnerung: Der Nationalrat machte – noch in seiner alten Zusammensetzung – mit knappem Ausgang wahltaktische Ausbauversprechen, indem er die Mietzinsmaxima losgelöst von der anstehenden EL-Reform erhöhen wollte.

Das rasante Wachstum der EL-Kosten erfordert eine gründliche Modernisierung des EL-Systems. Der Arbeitgeberverband hat dazu zwei wesentliche Hebel identifiziert: die Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen sowie die Ergänzungsleistungen zur IV. Konkret fordern die Arbeitgeber,

  • dass die Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen entflochten bzw. dass das System einfacher und transparenter wird;
  • dass bei den Ergänzungsleistungen zur IV Fehlanreize beseitigt und positive Erwerbsanreize gesetzt werden;
  • dass darüber hinaus weitere Massnahmen ergriffen werden: u.a. Senkung der Vermögensfreibeträge, Verstärkung der Missbrauchsbekämpfung und Entflechtung von individuellen Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen.

Ein solcher Systemumbau ist komplex. Es ist daher verfehlt, einzelne Massnahmen wie die Erhöhung der Mietzinsmaxima isoliert vorzuziehen. Wer ein zukunftsfähiges EL-System will, der muss es ganzheitlich reformieren – im Interesse der sozial Schwächsten.