Erfreuliche Entwicklung: weniger IV-Renten – mehr Integration

29. April 2014 News

Der Wandel der IV von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung ist auf gutem Weg: Während die Zahl der Renten im vergangenen Jahr erneut abgenommen hat, ist jene der Eingliederungsmassnahmen seit 2008 jedes Jahr deutlich gestiegen. Gemäss neuesten Zahlen haben die Arbeitgeber mit Unterstützung der IV-Stellen 2013 fast 18’000 Menschen mit Behinderung integriert. Angesichts der nach wie vor schwierigen finanziellen Lage der IV ist diese erfreuliche Entwicklung konsequent weiterzuverfolgen und um weitere Massnahmen zu ergänzen.

Im Januar 2014 registrierte die Invalidenversicherung in der Schweiz und im Ausland 229’800 gewichtete Renten (Summe der ganzen Renten und der Anteile der Teilrenten), wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilt. Der Rückgang um 4800 Renten oder zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr ist der deutlichste seit Januar 2006. Mit 13’800 haben die gewichteten Neurenten 2013 einen neuen Tiefststand erreicht. Die Abnahme der Neurenten seit 2003 beträgt rund 51 Prozent. Im Gegensatz dazu hat die IV seit 2008 jährlich deutlich mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durchgeführt. Von 2002 bis 2013 hat sich das Verhältnis von Personen mit Neurenten zu Personen, die Massnahmen zur beruflichen Eingliederung erhalten, umgekehrt.

Zudem sparte die IV laut BSV insgesamt 173 Millionen Franken dank der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch ein: In 570 von 2540 im Jahr 2013 abgeschlossenen Fällen wurde das bewusste Erschleichen einer Leistung nachgewiesen. In der Folge werden nun umgerechnet 420 ganze Renten weniger ausbezahlt.

Fast 1000 Integrationen mehr als im Vorjahr
Der Erfolg bei der beruflichen Eingliederung bestätigt sich in einer Erhebung der IV-Stellen-Konferenz (IVSK) bei den 26 kantonalen IV-Stellen: Im vergangenen Jahr haben diese in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern 17’552 Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt platziert und damit den hohen Wert vom Vorjahr (16’629) sogar noch übertroffen. Es handelt sich bei den getroffenen Massnahmen um den Erhalt von Arbeitsplätzen, Umplatzierungen im gleichen Unternehmen und Arbeitsplätze bei neuen Arbeitgebern.

Kommission nimmt den Ball auf
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) sieht sich angesichts dieser erfreulichen Zahlen in seinen Bemühungen um die vermehrte Integration von IV-Bezügerinnen und -Bezügern in den Arbeitsmarkt bestärkt. Damit jedoch die IV ihren nach wie vor hohen Schuldenberg von 14 Millliarden Franken abtragen kann, sind darüber hinaus mindestens die unbestrittenen Massnahmen der gescheiterten IV-Revision 6b schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats (SGK-N) hat inzwischen eine entsprechende Motion von Ständerat Urs Schwaller angenommen und sie sogar um weitere Punkte ergänzt.