Erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ohne Zwang

4. Januar 2017 News

Der Bund veranstaltet 2017 eine dreiteilige Konferenz mit dem Ziel, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung durch verstärkte Zusammenarbeit zu verbessern. Die Arbeitgeber unterstützen diese Initiative. Der Erfolg von Compasso zeigt: Freiwillige Zusammenarbeit ist einer Lösung mit staatlichem Zwang überlegen.

Die Hauptakteure der beruflichen Eingliederung treffen sich dieses Jahr an der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung». An drei Treffen soll die Koordination und Zusammenarbeit gestärkt werden, um Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auch wegen des Fachkräftemangels, der sich infolge der demografisch bedingten Alterung der Bevölkerung künftig noch verschärfen wird, engagieren sich immer mehr Unternehmen aus eigenem Antrieb für dieses Anliegen.

Wie eine wirkungsvolle Zusammenarbeit bei der beruflichen Eingliederung aussieht, veranschaulicht die Organisation Compasso. Der Verein unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbands vernetzt die zentralen Akteure und unterstützt Arbeitgeber beim Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit sowie bei der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen in den Arbeitsmarkt. Das Engagement zahlt sich aus: Dank der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Invalidenversicherung (IV) konnten seit 2012 rund 75’000 Personen ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Stelle finden. Zudem werden es jährlich mehr, wie die IV-Stellen-Konferenz unlängst vermeldete.

Das Engagement der Unternehmen liegt in ihrem eigenen Interesse und beruht auf Freiwilligkeit. Mit Blick auf die Reform der Invalidenversicherung ist der Bundesrat deshalb gut beraten, Vereinbarungen mit den Dachverbänden der Arbeitswelt nicht gesetzlich zu verankern. Solche Zwangsmassnahmen sind angesichts der positiven Entwicklungen der letzten Jahre weder erforderlich noch förderlich. Im Gegenteil: Die Stärke der Zusammenarbeit bei der beruflichen Eingliederung zwischen IV, Suva, Privatversicherern, weiteren Akteuren wie Behinderten- und Eingliederungsorganisationen und den Arbeitgebern liegt gerade in den bedarfsgerechten und flexiblen Strukturen.