Endlich mehr administrative Entlastung für Unternehmen

26. Oktober 2016 News

Der Bundesrat hat sich zu weiteren administrativen Erleichterungen für Unternehmen bei der AHV durchgerungen. Versicherte Personen erhalten ihren Versicherungsausweis neu nur noch auf Anfrage. Die Arbeitgeber begrüssen diesen überfälligen Schritt des Bundesrats.

Der Bundesrat hat den automatischen Versand des AHV-Versicherungsausweises an die Versicherten aufgehoben und kommt damit einer vor längerer Zeit formulierten Forderung der Arbeitgeber nach. Die Informationen auf dem Versicherungsausweis finden sich ebenfalls auf der von den Krankenversicherungen ausgestellten Versichertenkarte. Ein AHV-Versicherungsausweis ist daher an sich überflüssig. Die Versicherten haben aber die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch einen Ausweis zu beantragen. Die Aufhebung des automatischen Versands senkt die Zahl der ausgestellten Ausweise und somit die administrativen Unkosten der Ausgleichskassen.

Dieser Entscheid des Bundesrats reiht sich in eine Gruppe von Massnahmen ein, die den administrativen Aufwand bei der AHV für Unternehmen reduzieren. Die Arbeitgeber zeigen sich erfreut darüber, dass dieses wichtige Anliegen von ihnen endlich Gehör findet. Schon auf den Juni 2016 hatte der Bundesrat die Unternehmen von der Pflicht befreit, neue Mitarbeitende innert Monatsfrist der AHV-Ausgleichskasse zu melden. Die Befreiung von Unternehmen von unnötigen Pflichten ist angesichts der für viele Unternehmen wirtschaftlich angespannten Lage umso wichtiger.