Eigenverantwortliche Anlagestrategien in beruflicher Vorsorge

1. Dezember 2015 News

Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge müssen die Risiken ihrer frei gewählten Anlagestrategien künftig selbst tragen. Damit wird die Eigenverantwortung in der beruflichen Vorsorge richtigerweise gestärkt.

Künftig müssen Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge die Risiken ihrer frei gewählten Anlagestrategien selbst tragen. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat grünes Licht für die Revision des Freizügigkeitsgesetzes gegeben.

Die Anpassung der bisherigen – dysfunktionalen – Regelung ist richtig. Bislang erhielten Versicherte bei einem Pensionskassen-Austritt den garantierten Mindestbetrag gemäss Freizügigkeitsgesetz. Dieser Mindestbetrag stand den Versicherten selbst dann zu, wenn ihr Vorsorgeguthaben aufgrund ihrer frei gewählten Anlagestrategie unter das Minimum gerutscht war. Die übrigen Versicherten trugen das Risiko von individuell gewählten Anlagestrategien demnach stets mit. Das revidierte Freizügigkeitsgesetz stärkt nun zu Recht die Eigenverantwortung in der beruflichen Vorsorge.