Die Rentenreform ist auch ein Bürokratiemonster

16. Juni 2017 News

Die Verordnungen des Bundesrats zur Umsetzung der Reform Altersvorsorge 2020 bestätigen die Befürchtungen der Arbeitgeber: Die Reform entpuppt sich als Bürokratiemonster, das die Altersvorsorge zusätzlich verkompliziert und für die Versicherten noch undurchsichtiger macht. Zudem setzt der AHV-Ausbau die Finanzierung unseres wichtigsten Sozialversicherungswerks fahrlässig aufs Spiel.

Der Bundesrat hat die Ausführungsverordnungen zur Umsetzung der Reform Altersvorsorge 2020, über die am 24. September 2017 abgestimmt wird, in die Vernehmlassung geschickt. Die 72 Seiten fassende Regulierung lässt keinen Zweifel daran, dass mit diesem Reformprojekt auch ein beispielloses Bürokratiemonster gezeugt wird. Statt die Altersvorsorge wie vom Bundesrat ursprünglich vorgesehen zu modernisieren, verkompliziert das Produkt einer hauchdünnen Parlamentsmehrheit die Altersvorsorge zusätzlich. Besonders die berufliche Vorsorge wird immer mehr zu einer Domäne, die nur noch Experten verstehen. Das wird zwangsläufig auf die Verwaltungskosten durchschlagen.

Die Reform wird zudem zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen. So macht etwa die Neuregelung des Koordinationsabzugs das System für die Versicherten in der beruflichen Vorsorge noch undurchsichtiger. Besonders für KMU und Branchen mit hoher Personalfluktuation und häufig ändernden Arbeitspensen ist diese Neuregelung mit viel administrativem Mehraufwand und hohen Verwaltungskosten verbunden. Das trifft gar noch stärker auf die enorm komplizierte doppelte Schattenrechnung bei der Übergangsgeneration zu.

Die Reform ist nicht nur ein bürokratisches Monster, sie löst auch die grundlegenden strukturellen Probleme unserer Altersvorsorge nicht. Vielmehr stellt sie nach der klar abgelehnten AHVplus-Initiative den zweiten Versuch dar, die AHV innert Jahresfrist mit der Giesskanne auszubauen. Diese Zwängerei ist ungerecht, da sie ausgerechnet die Schwächsten unserer Gesellschaft benachteiligt – also jene, die Ergänzungsleistungen beziehen. Darüber hinaus schafft die Vorlage eine Zwei-Klassen-AHV, da gegenwärtige Rentner keine Rentenerhöhung erhalten, die Reform aber durch die höhere Mehrwertsteuer mitfinanzieren. Knüppeldick kommt es für die Jungen: Sie müssen zusätzlich zum Mehrwertsteueraufschlag höhere Lohnabzüge verkraften und für den ungedeckten Check des AHV-Ausbaus geradestehen.

Mit diesem leichtfertigen Ausbau setzt die Reform die Finanzierung der AHV aufs Spiel. Denn trotz massiver Zusatzfinanzierung in Milliardenhöhe hievt diese Scheinreform die AHV nur für wenige Jahre aus den roten Zahlen. 2027 beträgt das Defizit in der AHV-Kasse bereits wieder 1 Milliarde Franken, 2030 schon 3 und 2035 sogar 7 Milliarden – pro Jahr. Bereits 2025 müssen neue Massnahmen greifen, um die Fehlbeträge in der AHV ab 2027 zu decken. Bis 2035 müssen entweder das Rentenalter auf über 67 Jahre, die Lohnbeiträge um weitere knapp 1,5 Prozentpunkte oder die Mehrwertsteuer um fast 2 Prozentpunkte steigen. Die «Reform» schiebt damit die Probleme der AHV bloss auf die lange Bank und verstärkt mit dem unverantwortlichen Ausbau sogar den Druck zu raschen, einschneidenden Sanierungsmassnahmen. Nur ein NEIN an der Urne schafft die Voraussetzung für eine echte Reform, welche die Renten nachhaltig sichert.