Die AHV schrammt haarscharf an roten Zahlen vorbei

28. März 2014 News

Die AHV nahm im Jahr 2013 nur gerade noch 14 Millionen Franken mehr an Beiträgen ein, als sie an Renten auszahlte; im Vorjahr hatte das Umlageergebnis noch 260 Millionen betragen. Das Betriebsergebnis tauchte um mehr als die Hälfte auf 908 Millionen Franken. Dieser alarmierende Rückgang unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf in der AHV. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat unlängst in seiner Vernehmlassungsantwort zur Reform Altersvorsorge 2020 darauf hingewiesen und einen Lösungsvorschlag präsentiert.

Vergleicht man die aktuellen Zahlen der AHV mit denjenigen des Vorjahres, zeigt sich der Trend klar: Sowohl das Umlage- als auch das Anlageresultat fielen 2013 deutlich schlechter aus, was sich entsprechend negativ auf das Betriebsergebnis auswirkte. Letzteres belief sich auf 908 Millionen Franken, bei noch 2026 Millionen im Jahr zuvor.

Bereits 2012 war das Umlageergebnis leicht rückläufig gewesen. Die im vergangenen Jahr auf nur noch 14 Millionen Franken geschmolzene Differenz zwischen Beiträgen und Renten widerspiegelt den demografischen Wandel: Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Der negative Trend ist nicht mehr aufzuhalten, rote Zahlen werden bald die Realität sein. Nun gilt es, keine Zeit mehr zu verlieren und die unausweichlichen Reformschritte rasch anzugehen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat in seiner Stellungnahme zur Reform der Altersvorsorge einen konstruktiven Weg aufgezeigt, wie die Renten aus der ersten und der zweiten Säule trotz der grossen Herausforderung auf dem heutigem Niveau auch für die Zukunft gesichert werden können. Die zahlreichen Massnahmen des überladenen Gesamtpakets, wie es der Bundesrat vorschlägt, sind zu priorisieren und in verdaubare Portionen aufzuteilen. Indem die dringlichsten Reformschritte wie das Referenz-Rentenalter 65 für Frauen und Männer oder die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge zügig umgesetzt werden, lassen sich Rentenkürzungen verhindern. Der Vorschlag des SAV erfordert nun ein zügiges Handeln von Bundesrat und Parlament und die Inkraftsetzung der wichtigsten Reformmassnahmen bereits per 2018.