Der Kurs in der beruflichen Eingliederung stimmt

8. Juni 2017 News

Immer mehr Arbeitgeber erkennen die Bedeutung proaktiven Handelns, wenn Mitarbeitende aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitstätigkeit eingeschränkt sind oder zu werden drohen. Inzwischen engagieren sich 68 Organisationen und Arbeitgeber von über 350’000 Mitarbeitenden im Verein Compasso unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbands freiwillig für die berufliche Eingliederung.

Nicht zuletzt das gestiegene Interesse an den Dienstleistungen des Vereins Compasso, der Arbeitgeber bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit praxistauglichen Instrumenten und Prozessen unterstützt, zeigt: Die Arbeitgeber sind mehr und mehr für dieses Thema sensibilisiert und werden auf freiwilliger Basis aktiv. Neben einer zunehmenden Zahl an Unternehmen – darunter die grossen Einzelmitglieder des Schweizerischen Arbeitgeberverbands BLS, Post, SBB und Swisscom – engagieren sich auch immer mehr Branchenverbände bei Compasso: AM Suisse, der Arbeitgeberverband Basler Pharma-, Chemie- und Dienstleistungsunternehmen, der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz, der Arbeitgeberverband Schweizerischer Bindemittel-Produzenten, CURAVIVA Schweiz, EXPERTsuisse, GastroSuisse, der Schweizerische Baumeisterverband, der Schweizerische Versicherungsverband (als Hauptsponsor), Swissmem, swissstaffing, der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen sowie der Verband Zürcher Handelsfirmen.

Nachdem 2016 praxistaugliche Prozesse für die Wiedereingliederung im Zentrum standen, fokussiert Compasso seine Aktivitäten im laufenden Jahr auf die Verbesserung der Zusammenarbeit der in der beruflichen Eingliederung involvierten Akteure, wie an der Mitgliederversammlung informiert wurde. Arbeitgeber und Ärzte entwickeln gemeinsam ein einheitliches ressourcenorientiertes Arztzeugnis und dazugehörige Arbeitsplatzbeschreibungen. Ausserdem soll mit einer Modellvereinbarung die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Taggeldversicherungen und Pensionskassen in der Frühinterventionsphase optimiert werden.

Das freiwillige Engagement und die zunehmend besser eingespielte Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ermöglicht Jahr für Jahr gegen 20’000 Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, ihre Arbeitsstelle zu behalten oder eine neue Anstellung zu finden. Vor diesem Hintergrund ist unverständlich, dass der Bundesrat in seiner Vorlage zur Weiterentwicklung der IV den Arbeitgebern gesetzliche Pflichten auferlegen will. Damit erreicht er einzig, dass der erfolgreich beschrittene und etablierte Weg in der beruflichen Eingliederung gefährdet wird.