BVG-Mindestzinssatz 2015: Adäquat wären 1,5 Prozent

1. September 2014 News

Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat nach einer kontroversen Diskussion, den Mindestzinssatz für 2015 bei 1,75 Prozent zu belassen. Zu hoch, findet der Schweizerische Arbeitgeberverband und schlägt vor, den Satz bei 1,5 Prozent festzusetzen. Insbesondere die angespannte geopolitische Lage und die konjunkturellen Unsicherheiten – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Finanzmärkte – erlauben für 2015 keinen höheren Satz.

Die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat nach einer kontroversen Diskussion, den BVG-Mindestzinssatz bei 1,75 Prozent zu belassen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist dieser Satz zu hoch. Er schlägt vor, den Zinssatz für 2015 bei 1,5 Prozent festzusetzen. Die BVG-Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes, an der sich auch der SAV orientiert, ergibt aktuell einen Satz von 1,5 Prozent. Die angespannte geopolitische Lage und die konjunkturellen Unsicherheiten – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Finanzmärkte – sowie die bei vielen Pensionskassen nach wie vor zu tiefen Wertschwankungsreserven erlauben für das nächste Jahr keinen höheren Mindestzinssatz. Angesichts der neuesten eindringlichen Warnungen der Schweizerischen Nationalbank und der erneut rekordtiefen Zinsen ist der Kommissionsentscheid schwer verständlich.

Dies insbesondere auch unter Berücksichtigung des Charakters des Mindestzinssatzes: Dieser richtet sich nach denjenigen Kassen, die im Interesse ihrer finanziellen Stabilität nicht darüber hinausgehen können. Bei einer Inflation gegen Null ist eine garantierte Verzinsung von 1,5 Prozent bei finanziell nicht ausreichend risikofähigen Vorsorgeeinrichtungen immer noch vorteilhaft. Jede einzelne der sozialpartnerschaftlich geführten Vorsorgeeinrichtungen kann zudem jederzeit eine höhere Verzinsung beschliessen, sofern es ihre finanzielle Situation erlaubt.