BVG-Mindestzinssatz 2014 bei 1,5 Prozent belassen

2. September 2013 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband empfiehlt, den BVG-Mindestzinssatz bei 1,5 Prozent zu belassen. Die Entwicklung der Finanzmärkte und die finanzielle Situation der Vorsorgewerke erlauben keine Anhebung des Mindestzinssatzes.

Im Rahmen der Überprüfung des BVG-Mindestzinssatzes empfiehlt der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), den Zinssatz für 2014 bei 1,5 Prozent zu belassen. Der SAV orientiert sich dabei an der sogenannten «Mehrheitsformel» der BVG-Kommission, die für Ende Juli 2013 einen Zinssatz von 1,51 Prozent ergibt. Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Festsetzung des Mindestzinses ist die Entwicklung der Finanzmärkte. Die Märkte entwickelten sich 2013 zwar recht gut, angesichts der drohenden Zinssteigerungen aber doch verhaltener als im Vorjahr. Dies spricht klar gegen eine Erhöhung des Mindestzinssatzes.

Hinzu kommt, dass die Risikofähigkeit vieler Vorsorgeeinrichtungen nach wie vor ungenügend ist. Überhöhte Parameter müssen im Interesse der finanziellen Sicherheit der Vorsorgeeinrichtungen vermieden bzw. korrigiert werden. Alles andere wäre realitätsfremd und gefährlich. Nicht zuletzt geht es um die Festsetzung eines Mindestzinses. Autonome Vorsorgewerke können – sofern es ihre finanzielle Situation erlaubt – die Altersguthaben höher verzinsen. Zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen haben dies in der Vergangenheit auch getan.