BVG-Mindestzinssatz 2014: 1,75 Prozent sind zu hoch

4. September 2013 News

Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz für 2014 auf 1,75 Prozent anzuheben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband schlägt dagegen vor, den Zinssatz bei 1,5 Prozent zu belassen.

Die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hat sich knapp entschieden, dem Bundesrat eine Anhebung des BVG-Mindestzinssatzes auf 1,75 Prozent zu empfehlen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist dieser Satz zu hoch. Er schlägt vor, den Zinssatz für 2014 bei 1,5 Prozent zu belassen. Die BVG-Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes, an der sich auch der SAV orientiert, ergibt aktuell einen Satz von 1,5 Prozent. Zudem erlauben die Entwicklung der Finanzmärkte und die finanzielle Situation der Vorsorgewerke keine Anhebung des Mindestzinssatzes.