Bundesrat will BVG-Mindestzinssatz von 1,75 Prozent – zu hoch

30. Oktober 2013 News

Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf 1,75 Prozent an. Zu hoch für den Schweizerischen Arbeitgeberverband: Er plädierte dafür, den Zinssatz bei 1,5 Prozent zu belassen. Mit einem tieferen Zinssatz hätte der Bundesrat ein Zeichen für eine nachhaltige Finanzierung der zweiten Säule gesetzt.

Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2014 auf 1,75 Prozent anzuheben. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist dieser Satz zu hoch. Er plädierte dafür, den Zinssatz bei 1,5 Prozent zu belassen. Die BVG-Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes, an der sich auch der SAV orientiert, ergibt aktuell einen Satz von 1,5 Prozent. Zudem erlauben die Entwicklung der Finanzmärkte und die finanzielle Situation der Vorsorgewerke keine Anhebung des Mindestzinssatzes. Mit einem tieferen Zinssatz hätte der Bundesrat ein Zeichen für eine nachhaltige Finanzierung der zweiten Säule gesetzt.