Bundesrat wegen zu hohem Mindestzins in der Zwickmühle

1. November 2017 News

Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2018 unverändert bei 1 Prozent belassen. Mit diesem Entscheid ist er zwar der Empfehlung seiner Expertenkommission gefolgt, gerät damit aber in eine Zwickmühle. Aufgrund der ökonomischen Faktenlage und der angewendeten Formeln hätte er den Mindestzins für 2018 halbieren müssen.

Der Bundesrat hat entschieden, den BVG-Mindestzins für das Jahr 2018 unverändert bei 1 Prozent zu belassen. Damit ist er wie gewohnt der Empfehlung seiner beratenden Expertenkommission gefolgt. Sie hatte ihm noch vor der Abstimmung über die Reform Altersvorsorge 2020 davon abgeraten, eine Überprüfung des Mindestzinses vorzunehmen – obschon die beiden seit Jahren angewendeten Formeln für 2018 eigentlich einen Wert von 0,5 Prozent ergeben. Immerhin war sich die Kommission dieser Zwickmühle bewusst und beauftragte deshalb eine Arbeitsgruppe, die Methodik und grundsätzliche Legitimation des Mindestzinses zu analysieren.

Der Bundesrat hat es nun ebenso verpasst, den Mindestzins an die demografischen und ökonomischen Realitäten anzupassen. Nach dem Scheitern der Reform Altersvorsorge 2020 läuft der Landesregierung nun allmählich die Zeit davon, das System der Altersvorsorge finanziell zu stabilisieren. Klar ist wenigstens, dass es keinen Leistungsausbau im Rentensystem geben kann. Wirtschaft und Gesellschaft wollen trotz der grossen demografischen Herausforderung ein stabiles System der Altersvorsorge. Der Bundesrat ist deshalb nun endgültig gefordert, möglichst rasch aufzuzeigen, mit welchen Parametern er die Berufliche Vorsorge als zentrale Säule der Altersvorsorge im Umfeld einer steigenden Lebenserwartung und von Negativzinsen sichern will.