Bundesrat verstärkt endlich Kampf gegen Missbrauch

23. Februar 2017 News

Der Bundesrat gibt eine Revision des allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts in die Vernehmlassung. Fast vier Jahre nach der Überweisung eines parlamentarischen Auftrags will er nun endlich auch die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs verbessern.

Gestützt auf verschiedene parlamentarische Aufträge schickt der Bundesrat eine umfassende Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in die Vernehmlassung. Das Gesetz enthält Regelungen, die für alle Sozialversicherungszweige gelten.

Bereits nach dem Scheitern der IV-Revision 6b forderte der Schweizerische Arbeitgeberverband eine rasche Umsetzung der unbestrittenen Teile der Revision. Dazu gehörten auch Bestimmungen für eine konsequentere Missbrauchsbekämpfung durch gezielte und verbesserte Abläufe. Mit der Annahme der Motion Schwaller (13.3990) nahm das Parlament die Forderung der Arbeitgeber auf und beauftragte den Bundesrat mit der Umsetzung.

Fast vier Jahr dauerte es, bis der Bundesrat nun zur Tat schritt. Begleitend dazu will er die gesetzliche Grundlage für Observationen schaffen sowie dafür, die Geldleistungen für Personen einstellen zu können, die sich dem Strafvollzug entziehen. Nebst diesen Verbesserungen der Missbrauchsbekämpfung will der Bundesrat mit der Revision eine neue Regelung für die Kostenpflicht von kantonalen sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren einführen sowie die Systeme der sozialen Sicherheit der Schweiz mit der EU besser koordinieren.