Bundesrat sendet konstruktive Signale

20. Dezember 2017 News

Der Bundesrat hat beschlossen, AHV und BVG separat zu reformieren. Erste Priorität geniesst dabei die finanzielle Stabilisierung der AHV. Im BVG betraut der Bundesrat die Sozialpartner mit der Erarbeitung einer Lösung. Die Arbeitgeber unterstützen diese Stossrichtung.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres die Stossrichtung für die Reform der Altersvorsorge festgelegt. Dabei strebt er zwei getrennte Reformpakete für AHV und BVG an. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Entscheide des Bundesrats, der die richtigen Schlüsse aus der misslungenen Reform Altersvorsorge 2020 gezogen hat. Die Analysen zur Abstimmung haben deutlich gezeigt, dass ein AHV-Ausbau und überladene Gesamtpakete an der Urne zum Scheitern verurteilt sind.

Für die AHV hat der Bundesrat bereits die Grundsätze festgelegt, darunter die Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und eine Flexibilisierung des Altersrücktritts. Die Eckwerte zur Reform der AHV sollen im Februar 2018 bekannt gegeben werden. Hinsichtlich der beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat entschieden, die Erarbeitung einer Lösung zur dringend notwendigen Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit verhältnismässigen Kompensationsmassnahmen in die Hände der Sozialpartner zu geben. Damit ist der Bundesrat einem Vorschlag der Arbeitgeber gefolgt. Das BVG ist die eigentliche Domäne der Sozialpartnerschaft, und das Vorgehen hat sich bereits bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bewährt, um dem im Parlament über Jahre blockierten Geschäft doch noch zum Durchbruch zu verhelfen.