Beschleunigung nötig

5. Januar 2012 Meinungen

Nach einem Jahr der Diskussionen und Konsultationen in der Sozialpolitik muss wieder ein zielstrebiger Kurs eingeschlagen werden. Weichenstellungen, Entscheide und ein konsequentes Halten der Spur sind nötig, um den Zug in Fahrt zu bringen.

Zurzeit befindet sich die IV-Revision 6b im parlamentarischen Prozess. Dabei besteht die Gefahr, dass vom ursprünglichen Sanierungsziel abgewichen wird. Enthielt die Vernehmlassungsvorlage noch ein Sparpotenzial von 700 Mio. Franken, wurde bereits in der Botschaft des Bundesrats auf 325 Mio. zurückbuchstabiert. Mit Beginn der parlamentarischen Debatte erfolgte eine weitere Reduktion des Sparpotenzials auf 250 Mio. Franken.

Kernfrage bei der weiteren Diskussion wird sein, ob die vom Bundesrat in der Botschaft zur IV-Revision 6b vorgesehenen Massnahmen respektive nun die parlamentarische Vorlage wirklich ausreichen, um die Invalidenversicherung nachhaltig zu sanieren. Wenn dennoch über den Rechnungsausgleich hinaus bis neu 2026 auch der geforderte Schuldenabbau von 15 Mrd. Franken erreicht werden soll, dann müssen sich grundlegende Bestimmungsgrössen der IV-Rechnung bedeutend besser entwickeln, als bisher angenommen. Eine IV-Sanierung, die vor dem Ziel stehen bleibt, ist aber in niemandes Interesse. Kurs halten ist angesagt!

Revisionen in der Altersvorsorge mit angezogener Bremse
Auch die Revisionen im Bereich der Altersvorsorge – AHV und berufliche Vorsorge – müssen wieder in Fahrt kommen. Grosse Hoffnungen – vielleicht auch zu grosse – liegen beim sogenannten Bericht des Bundesrats zur Zukunft der 2. Säule. Dieser soll die Probleme und den Handlungsbedarf bei der 2. Säule aufzeigen. Es besteht aber die Gefahr, dass man vor lauter behandelter Themen das Wesentliche aus den Augen verliert.

Erinnern wir uns an den klaren Auftrag in Artikel 14 BVG: «Der Bundesrat soll ab 2011 mindestens alle zehn Jahre einen Bericht über die Festlegung des Umwandlungssatzes in den nachfolgenden Jahren unterbreiten.» Die Prioritäten sind vom Gesetzgeber festgelegt und werden zudem durch die realen Schwierigkeiten der Vorsorgeeinrichtungen diktiert. Kurs halten ist angesagt!

Die 12. AHV-Revision läuft Gefahr so viele Jahre in Anspruch zu nehmen, wie die Zahl der Revisionen zum Ausdruck bringt, nämlich zwölf! Dabei ist doch allgemein bekannt, dass die Demografie unausweichlich zu Anpassungen zwingt. Weshalb also abwarten und damit die Möglichkeit sozialverträglicher Übergangsfristen verspielen? Im neuen Jahr muss das Thema zielstrebig angepackt werden. Weichenstellungen und Entscheide sind nötig, um den Zug wieder in Fahrt zu bringen.

Unklare Richtung bei UVG-Revision
Dieselbe Feststellung drängt sich schliesslich auch für die UVG-Revision auf: Unter dem Titel «UVG-light» soll eine Revision erfolgen, deren Umfang noch unklar ist. Hier eröffnet sich ein Kampffeld, bevor überhaupt in die materiellen Auseinandersetzungen eingetreten werden kann. Klare Vorgaben seitens des Bundesrats wären dringend nötig, damit nicht auch der zweite Anlauf zum Scheitern vorprogrammiert ist.

Das neue sozialpolitische Jahr ist voller Herausforderungen – dringende Revisionen sind endlich voranzutreiben. Der Zug muss in der richtigen Spur rollen und Tempo zulegen. Der Fahrplanwechsel mit optimiertem Takt und reduzierten Wartezeiten sollte auch in der Sozialpolitik Einzug halten.