Arbeitgeber von unnötiger AHV-Administration entlasten!

4. Juni 2015 News

Der Nationalrat zögert, die Arbeitgeber von überflüssigen administrativen Pflichten zu entbinden. Er wies eine Motion zurück, welche die Arbeitgeber im Rahmen der AHV-Administration entlasten will. Das Zaudern des Nationalrats ist bedauerlich: Der «AHV-Ausweis» und die unterjährige Meldepflicht verursachen bloss unnötige administrative Kosten – in Millionenhöhe.

Der Nationalrat hat heute eine Motion zurückgewiesen, welche die Arbeitgeber im Rahmen der AHV-Administration entlasten will. Die vorberatende Kommission soll (noch einmal) prüfen, ob die Abschaffung des «AHV-Ausweises» und die unterjährige Meldepflicht bei der AHV die Bekämpfung von Schwarzarbeit erschweren.

Dass der Nationalrat zögert, die Arbeitgeber von überflüssigen administrativen Pflichten zu entbinden, ist bedauerlich. Laut dem Bericht des Bundesrats über die Regulierungskosten vom Dezember 2013 verursachen der AHV-Ausweis und das unterjährige Melde-Obligatorium nämlich bloss unnötige administrative Kosten – in Millionenhöhe. Die Untersuchung zeigt, dass für das Funktionieren der AHV weder Ausweis noch unterjährige Meldung notwendig sind.

Vor diesem Hintergrund schlug der bundesrätliche Bericht vor, besagte AHV-Administration abzuschaffen und damit die Unternehmen zu entlasten. Diese Massnahme war insbesondere auch deshalb unbestritten, weil klar wurde, dass Ausweis und unterjährige Meldung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit irrelevant sind. Dies entgegen der aktuellen Einschätzung des Bundesrats, der die Motion nunmehr ablehnt. Die Kehrtwende des Bundesrats ist schwer nachvollziehbar. Der Ständerat dagegen hat die Motion bereits angenommen. Der Nationalrat ist nun gefordert, mit der kleinen Kammer gleichzuziehen.