Arbeitgeber unterstützen Anpassungen der Verordnung über die Unfallversicherung

30. Juni 2016 Vernehmlassungen

Das Parlament hat die Revision des Unfallversicherungsgesetzes 2015 besiegelt. Nun sind Anpassungen dazu in der Verordnung über die Unfallversicherung notwendig. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte sich stark für die Revision eingesetzt. Er befürwortet auch den neuen Verordnungsentwurf im Grundsatz, ortet aber vereinzelt noch Verbesserungspotenzial.

National- und Ständerat haben die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) in ihrer Schlussabstimmung vom 25. September 2015 angenommen. Nur dank einer Einigung der Sozialpartner ist die UVG-Revision überhaupt gelungen. Gerade der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat massgeblich dazu beigetragen, dass die seit 2011 blockierte Revision neu aufgegleist werden konnte. Mit dem revidierten Gesetz lassen sich Deckungslücken und Überentschädigungen künftig verhindern.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat nun einen Vorentwurf zu den Änderungen in der Verordnung über die Unfallversicherung zur Stellungnahme geschickt. Damit will das EDI die Anwendung des Unfallversicherungsrechts in einzelnen Punkten weiter verbessern und vereinfachen. Die Revision soll per 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist im Grundsatz mit dem unterbreiteten Verordnungsentwurf einverstanden. In einigen Punkten sehen die Arbeitgeber allerdings noch Anpassungsbedarf.